Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt der Klägerin Maike Kohl-Richter nun nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete.
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Helmut Kohl hatte Anspruch auf eine Entschädigung
Das Landgericht Köln hatte Kohl wegen verletzter Persönlichkeitsrechte 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile, weil der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens inzwischen gestorben und der Rechtsstreit mit seinen Erben deshalb unterbrochen ist.