Stuttgart:Grüne: Mit Nachtragsetat bei Luftreinhaltung nachsteuern

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Stuttgart (dpa/lsw) - Angesichts drohender Fahrverbote in Stuttgart wollen die Landtags-Grünen Steuermehreinnahmen auch in Maßnahmen zur Luftreinhaltung und umweltfreundliche Verkehrsprojekte stecken. Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz sprach sich für einen Nachtragshaushalt zum Doppeletat 2018/2019 aus. Im koalitionsinternen Tauziehen um mögliche Fahrverbote strebt er eine Lösung bis zum Sommer an. "Das Ziel ist für mich, dass wir vor den Sommerferien dazu eine Entscheidung treffen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Wie die Entscheidung aussehen könnte, ließ er zunächst offen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Angesichts drohender Fahrverbote in Stuttgart wollen die Landtags-Grünen Steuermehreinnahmen auch in Maßnahmen zur Luftreinhaltung und umweltfreundliche Verkehrsprojekte stecken. Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz sprach sich für einen Nachtragshaushalt zum Doppeletat 2018/2019 aus. Im koalitionsinternen Tauziehen um mögliche Fahrverbote strebt er eine Lösung bis zum Sommer an. „Das Ziel ist für mich, dass wir vor den Sommerferien dazu eine Entscheidung treffen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Wie die Entscheidung aussehen könnte, ließ er zunächst offen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote für alte Diesel-Autos zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Juristen hatten sich die Urteilsbegründung im Auftrag des Landes und der Stadt Stuttgart angesehen. Sie waren zu dem Schluss gekommen, dass im kommenden Jahr Fahrverbote verhängt werden könnten - zunächst für die Diesel-Autos der Euronormen 3 und 4.

Das Thema ist in der grün-schwarzen Koalition hochumstritten, da insbesondere die CDU-Landtagsfraktion keine Fahrverbote will. Vor diesem Hintergrund legte Schwarz sich nun nicht fest. Er sagte lediglich: „Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden wir respektieren und umsetzen und uns rechtstreu verhalten. Wir wollen die Luftqualität in Stuttgart verbessern, Fahrverbote nach Möglichkeit abwenden und den öffentlichen Nahverkehr ausbauen.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ gesagt, er setze weiter darauf, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung zu verhindern seien. Es gebe viele Maßnahmen und es werde viel Geld ausgegeben, um solche Schritte abzuwenden.

Es wird erwartet, dass Grün-Schwarz das Thema nach den Pfingstferien von diesem Montag an intensiv berät. SPD und FDP hatten vor Fahrverboten in Stuttgart gewarnt.

Schwarz regte - wie zuvor auch Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) - an, den Abbau der Kreditmarktschulden auf eine Milliarde Euro in 2018/2019 zu verdoppeln. Das Land ist mit 46,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet. Zudem solle der kommunale Sanierungsfonds aufgestockt werden. Mit Geld aus dem Fonds können Kommunen ihre Schulen, Straßen und Brücken erneuern. Insgesamt müsse man beim Nachtragsetat Maß und Mitte walten lassen. „Das darf kein „Wünsch Dir was“ werden, sondern wir müssen hier klare Prioritäten setzen und uns auf das Notwendige konzentrieren, sagte Schwarz.

Grundsätzlich sieht Schwarz drei Bereiche, die von den Mehreinnahmen profitieren könnten. Dazu gehörten Maßnahmen zur Luftreinhaltung, darunter sind Expressbuslinien und schnelle Zugverbindungen nach Stuttgart, eine Reform der VVS-Tarife in der Landeshauptstadt und der Ausbau der Elektromobilität. „Zudem können wir uns vorstellen, den Pakt für gute Bildung und Betreuung voranzubringen“, sagte er.

Dabei geht es nach Angaben des Kultusministeriums um mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen, individuelle Förderungen von Kindern und eine bessere Unterstützung der Einrichtungen und Träger in ihrer Arbeit. Schwarz sagte, mit welchen Summen das Land hier finanziell einsteige, hänge auch von den Mitteln des Bundes für die frühkindliche Förderung ab. Er nannte die Digitalisierung an den Schulen als dritten möglichen Themenbereich eines Nachtragsetats.

Insgesamt stünden an freien Mitteln 70 Millionen Euro aus Steuermehreinnahmen zur Verfügung, sagte Schwarz. Das von den Grünen geführte Finanzministerium hatte aber vor einigen Tagen darauf verwiesen, dass ein Nachtragshaushalt noch nicht sicher sei. Derzeit gebe es darüber keine Beratungen. „Grundsätzlich gilt: Ein Nachtragshaushalt wird dann aufgestellt, wenn zwingend notwendige Ausgaben anfallen, die nicht innerhalb des bestehenden Haushaltsplans getätigt werden und zeitlich nicht bis zur Aufstellung des nächsten originären Haushaltsplans warten können“, sagte eine Sprecherin.

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