Der Fernsehmoderator Günther Jauch hat sich verpflichtet, die Gerüchte über Bettina Wulff nicht weiterzuverbreiten. Nur wenige Stunden nach Zustellung einer Klage wegen "Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen" hat Jauchs Anwalt am Freitagabend dem Anwalt der früheren First Lady per E-Mail mitgeteilt, dass sein Mandant den strafbewehrten Unterlassungsanspruch von Bettina Wulff anerkenne. Der Fall Bettina Wulff gegen Jauch bleibt dennoch vor dem Landgericht Hamburg.
Bevor sich Jauch der Klage Wulffs unterwarf, hatte es ein monatelanges Gezerre um die sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung gegeben. Bereits im Mai hatte der Wulff-Anwalt Gernot Lehr den Moderator aufgefordert, eine solche Erklärung abzugeben. Der Fernsehmoderator habe, so der Vorwurf, in einer Talkshow am 18. Dezember "maßgeblich zur Verbreitung des frei erfundenen Gerüchts beigetragen, es gäbe eine Geschichte aus dem früheren Leben von Bettina Wulff".
Jauch hatte in der Sendung die Berliner Zeitung zitiert, die behauptet hatte, in Berlin werde "gemunkelt", die Bild-Zeitung könne "mit einer Geschichte über das frühere Leben Bettina Wulffs aufwarten. Angeblich verfügt die Redaktion über Informationen, die bisher auf Weisung von ganz oben nicht gedruckt werden dürfen. Aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten".
Jauch hatte in der Sendung erklärt, er finde diesen Beitrag "besonders interessant". Er hatte dann den stellvertretenden Chefredakteur des Boulevardblattes, Nikolaus Blome, der Gast in der Sendung war, gefragt, ob dieser etwas dazu sagen könne. Blome hatte den Bericht der Berliner Zeitung dementiert.
"Das ist kompletter Quatsch", hatte Blome gesagt. "Völlig aus der Luft gegriffen?" fragte Jauch. Und: "Haben Sie denn noch etwas in der Schublade?"
Aus Sicht von Bettina Wulff hatte der angesehene Moderator die im Netz kursierenden Gerüchte und Denunziationen erst gesellschaftsfähig gemacht. Jauchs Anwalt Christian Schertz hatte im Mai erklärt, sein Mandant habe sich an die "journalistischen Sorgfaltspflichten" gehalten. Jauch sei aber "in keiner Weise daran gelegen, die Aussagen zu wiederholen". Die von Bettina Wulff geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung gab er aber nicht ab.
Jetzt ließ der Fernsehmoderator über seinen Rechtsbeistand erklären: "Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich im Dezember vergangenen Jahres aus einem Artikel der Berliner Zeitung zitiert und daraus eine entsprechende Frage an den stellvertretenden Bild-Chefredakteur formuliert. Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben. Da ich allerdings kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit Frau Wulff habe, habe ich den Rechtsstreit beenden lassen, noch ehe mir die Klage von Frau Wulff überhaupt offiziell zugestellt wurde."
Wulffs Anwalt Lehr hatte bereits im Mai angekündigt, er werde seiner Mandantin nach Ablauf einer Frist empfehlen, Hauptsacheklage bei Gericht zu erheben. Diese Klage liegt dem Hamburger Landgericht jetzt vor. Am Samstagmorgen erklärte Lehr nun, dass Bettina Wulff auch nachdem Jauch die Verpflichtung abgegeben habe, weiterhin gegen den Moderator bei Gericht vorgehen wolle. Lehr: "Wir werden dazu beim Landgericht Hamburg ein Anerkenntnisurteil beantragen".
Jauchs Anwalt Schertz sagte dazu ebenfalls am Samstag, er habe der Gegenseite schriftlich mitgeteilt, "dass wir ohne Präjudiz den Anspruch anerkennen. Das Verfahren wird insofern nun durch ein Anerkenntnisurteil erledigt. Zu einem Gerichtstermin wird es nicht kommen."
Geschichte einer Verleumdung: Die ausführliche Seite-Drei-Reportage von Hans Leyendecker und Ralf Wiegand zur Causa Bettina Wulff lesen Sie in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung - oder auf dem iPad.