Kirche - Köln:Kardinal Woelki einigt sich mit Kirchenrechtler Schüller

Kirche - Köln: Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, vor der Presse. Foto: Oliver Berg/dpa
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, vor der Presse. Foto: Oliver Berg/dpa (Foto: dpa)

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Köln (dpa) - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und der Kirchenrechtler Thomas Schüller haben ihren Rechtsstreit beigelegt. Schüller habe in einer eidesstattlichen Versicherung klargestellt, dass er sich nicht zu einem angeblichen Motiv Woelkis im Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz geäußert habe, teilte das Erzbistum am Donnerstag mit. Als Reaktion darauf habe Woelki seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Schüller zurückgezogen. Gegen die "Bild"-Zeitung geht er dagegen weiterhin juristisch vor.

"Bild" hatte in einem Artikel über Missbrauchsvorwürfe gegen Pilz (1940-2019) berichtet. 2010 war der Geistliche nach Ostdeutschland gezogen, doch das zuständige Bistum Dresden-Meißen wurde vom Erzbistum Köln nicht über die Vorwürfe gegen ihn informiert. Schüller sagte dazu der "Bild"-Zeitung, die Meldung sei unter Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner unterblieben und von Woelki nicht nachgeholt worden. Weiter hieß es in dem Artikel: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: "Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.""

Wegen dieser Passage ging das Erzbistum sowohl gegen Schüller als auch gegen "Bild" vor. Die Begründung dafür ist, dass Woelki mit dem Fall Pilz bis Juni dieses Jahres gar nicht befasst gewesen sei. Die Vorwürfe gegen ihn seien deshalb haltlos.

"Prof. Schüller hat nun im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und erklärt, dass er sich entgegen der Darstellung der BILD-Zeitung gar nicht zu einem angeblichen Motiv von Kardinal Woelki geäußert hat", so das Erzbistum am Donnerstag. "Herr Prof. Schüller hat damit bestätigt, dass er entgegen der BILD-Berichterstattung gar nicht behauptet hat, Kardinal Woelki habe sich persönlich mit der Frage der Nachholung der Information befasst und sich dagegen entschieden."

Ein "Bild"-Sprecher teilte dazu mit: "Woelki versucht weiter mit juristischen Tricks, von unbestrittenen Pflichtverletzungen im Fall des Sternsinger-Chefs Winfried Pilz abzulenken. Das Landgericht Köln hat in dem angesprochenen Verfügungsverfahren gegen die BILD noch nicht entschieden. Fakt ist: Prof. Schüller hatte die in BILD veröffentlichten Zitate sowohl isoliert als auch im Kontext der Geschichte freigegeben."

Der Anwalt von Schüller, Oliver Stegmann, bestätigte, dass Schüller mit dem Satz "Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz" von "Bild" korrekt zitiert worden sei. "Unser Mandant hat mit seiner eidesstattlichen Versicherung lediglich auf die abwegige Interpretation reagieren müssen, er habe damit gesagt, Kardinal Woelki habe sich persönlich mit dem Fall befasst und bewusst entschieden, das gegen Pilz verhängte Kontaktverbot wegen dessen Prominenz dem Bistum Dresden-Meißen nicht nachzumelden."

Stegmann betonte: "Der Umstand, dass Pilz "bei Woelki unter Denkmalschutz" stand, ist für Prof. Schüller jedenfalls eine Erklärung für die eklatanten Versäumnisse des Erzbistums. Viel entscheidender als die Frage, ob man das als "Motiv" oder als "Erklärung" umschreibt, ist etwas ganz anderes: Kardinal Woelki hat sich in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln auch nicht dagegen gewehrt, dass ihm von Prof. Schüller "eine klare Dienstpflichtverletzung" vorgeworfen wurde."

© dpa-infocom, dpa:220825-99-513609/2

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