Verfassungsdiskussion:Gesunde Konkurrenz

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Muss der Katastrophenschutz im Grundgesetz neu geregelt werden? Juristen halten die Forderung für durchaus gerechtfertigt.

Von Wolfgang Janisch

Zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe gehört auch die Frage, ob die Regeln zum Miteinander von Bund und Ländern eigentlich noch zeitgemäß sind. Nichts wäre schlimmer, wenn sich der deutsche Föderalismus - stets unter Umständlichkeitsverdacht - als Hindernis für rasche Hilfe im Katastrophenfall erwiese. Die Grünen fordern deshalb mehr Bundeskompetenzen. "Dafür braucht es eine Grundgesetzänderung", sagt Spitzenkandidatin Annalena Baerbock.

Nun ist der Ruf nach einer Grundgesetzänderung oft der Versuch, einen Reformvorschlag politisch möglichst hoch aufzuhängen. Wer sich freilich den Katastrophenschutz anschaut, der muss feststellen: Die Regeln zum Katastrophenschutz waren gemacht für eine Zeit, in der den Menschen geraten wurde, sich beim atomaren Angriff eine Aktentasche über den Kopf zu halten. Die Katastrophe, das war der Krieg, später der Reaktorunfall - der Rest war schlechtes Wetter. Im nicht mehr ganz jungen Jahrhundert der neuen, auch vom Klimawandel begünstigten Katastrophen das Grundgesetz zu ändern, wäre daher nicht nur eine gute Idee. Es ist längst überfällig.

So sieht es jedenfalls der Rechtswissenschaftler Alexander Thiele, der an der Universität Göttingen lehrt. "Das Bedürfnis nach einer Bundeskoordinierung wird von niemandem ernsthaft bestritten", sagte er der SZ. Nach den geltenden Regeln ist der Bund für den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten zuständig, außerdem für Terrorabwehr und Kernenergie. Und ja, für die Seuchenbekämpfung. Aber bei den meisten Katastrophen sind die Länder in der Verantwortung.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 kam der Bund ins Spiel

Mit den Anschlägen des 11. September 2001 und dem Elbehochwasser von 2002 kam zwar der Bund stärker ins Spiel. 2004 wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gegründet, das Koordinationsfunktionen übernommen hat, zum Beispiel beim Informationsaustausch und bei der Lageanalyse. Das Grundgesetz, das in Zuständigkeitsfragen ziemlich strikt ist, blieb davon aber weitgehend unberührt. Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen, beklagt beispielsweise, dass der Informationsfluss aus den Ländern zum Bund derzeit auf freiwilliger Basis erfolge - weil der Bund hier nichts anzuordnen habe.

"Wir haben hier verfassungsrechtlich eine anachronistische Situation, die niemand so will", sagt Thiele. Das betreffe sogar die Finanzhilfen des Bundes. Eine Grundgesetzänderung habe dies zwar inzwischen erleichtert, aber zum Beispiel bei Hilfen an Private seien dem Bund, streng genommen, immer noch die Hände gebunden. "Sinnvoll ist das nicht."

Sein Vorschlag: Der Bund müsste über die "konkurrierende Gesetzgebung" Zugriff auf den Katastrophenschutz erhalten - freilich nur mit Zustimmung der Länder. Denn es sei durchaus sinnvoll, dass die Länder die Einzelheiten selbst regeln könnten, zum Beispiel, wie die Alarmierung der Bevölkerung zu erfolgen habe. Ein Zustimmungserfordernis als Bremse gegen zu viel Macht des Bundes wäre da hilfreich. Denn der Bund sollte lediglich die übergreifenden Aufgaben übernehmen. Also das, was er schon jetzt zu tun versucht - nur eben auf dünner rechtlicher Grundlage.

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