Kampf gegen Korruption:Seehofer dringt auf Ratifizierung der UN-Konvention

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Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer setzt sich jetzt für die UN-Konvention gegen Korruption ein. (Foto: dpa)

Zehn Jahre nach deren Verabschiedung hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert - und steht damit in einer Reihe mit Ländern wie Nordkorea, Syrien und Sudan. Der Grund: Bislang weigert sich die Koalition, zunächst das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. CSU-Chef Seehofer fordert einen Kurswechsel.

Von Robert Roßmann, Berlin, und Mike Szymanski

Was hat die schwarz-gelbe Koalition nicht alles unternommen, um schärfere Regeln gegen Abgeordneten-Bestechung zu verhindern. Achtmal ließen Union und FDP das Thema von der Tagesordnung des Rechtsausschusses nehmen. Dadurch verhinderten sie, dass über Gesetzentwürfe der Opposition abgestimmt werden konnte.

Erst mit einem Geschäftsordnungstrick schaffte es die Opposition Ende Juni, ihre Entwürfe doch noch in den Bundestag zu bringen. Dort wurden sie dann aber von Union und FDP niedergestimmt. Mit der Blockadehaltung füge die Koalition "dem Ansehen des deutschen Rechts in der Welt schweren Schaden zu", schimpfte die SPD in der Debatte.

Grüne und Linke waren nicht minder empört. Wegen der fehlenden Regeln zur Abgeordnetenbestechung könne Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifizieren - und stehe damit zumindest formal in einer Reihe mit Ländern wie Nordkorea, Syrien und Sudan. Union und FDP ließen sich aber auch davon nicht beirren.

Doch jetzt will zumindest die CSU die Blockadehaltung aufgeben. Offenbar durch die Erfahrungen aus der Verwandten-Affäre sensibilisiert, fordert Parteichef Horst Seehofer einen Kurswechsel. Der bayerische Ministerpräsident sagte der Süddeutschen Zeitung, es sei "nicht imagefördernd", dass Deutschland die Konvention bislang nicht ratifiziert habe und sich damit in Gesellschaft mit Ländern wie Syrien und Sudan befinde.

Was Schwarz-Gelb befürchtet

"Bevor wir pausenlos rechtfertigen, warum wir das Abkommen nicht ratifizieren, sollten wir es ratifizieren." Deshalb müsse man sich auch um den dafür notwendigen "nationalen Gesetzgebungsbedarf - Stichwort Abgeordnetenbestechung - kümmern". Im Falle eines Wahlsieges wolle er, dass dies auch "in der Koalitionsvereinbarung" festgelegt werde, sagte Seehofer. Das sei "notwendig" und "beeinträchtige in keiner Weise die Ausübung des freien Mandats". Diese sei "ja kein rechtsfreier Raum".

Bisher ist in Deutschland lediglich der direkte Stimmenkauf für eine Abstimmung strafbar. Der Tatbestand ist so eng gefasst, dass er keine große Relevanz hat. Um die UN-Konvention ratifizieren zu können, müsste er erweitert werden.

Die Konvention war 2003 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Deutschland hat das Übereinkommen noch im selben Jahr unterzeichnet, aber - anders als 167 andere Staaten - bis heute nicht ratifiziert. In dem Übereinkommen verpflichten sich die Staaten, alle Amtsträger im Bestechungsfall zu bestrafen.

Für die Koalitionsfraktionen fallen die Abgeordneten jedoch nicht unter den Amtsträgerbegriff der Konvention. Union und FDP befürchten außerdem, dass sich künftig Staatsanwälte schon für einfache Treffen von Abgeordneten mit Lobbyisten oder für Einladungen von Verbänden und Firmen interessieren könnten. Die Unionsfraktion sieht deshalb große Probleme, zu einer verfassungsrechtlich einwandfreien Lösung zu kommen.

Vor allem Fraktionschef Volker Kauder gilt als Gegner einer Verschärfung des Paragrafen zur Abgeordnetenbestechung. Umso erstaunlicher war es, dass im Frühjahr ausgerechnet Kauders Bruder Siegfried eine solche Verschärfung forderte. Er präsentierte sogar einen eigenen Gesetzentwurf. Siegfried Kauder sitzt für die CDU im Bundestag und ist Chef des Rechtsausschusses. Er argumentierte damals ähnlich wie Seehofer heute - allerdings ohne Erfolg.

© SZ vom 09.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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