Kindermord-Prozess:Verteidiger von Jennifer W. wollen Mandat abgeben

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Die Angeklagte Jennifer W. und ihre Anwälte Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin. (Foto: Sebastian Widmann/Getty Images)

Sollte das OLG München ihrem Antrag stattgeben, könnte der Prozess gegen die ehemalige Frau eines IS-Kämpfers platzen.

Von Annette Ramelsberger

Seit April 2019 läuft in München ein weltweit beachteter Prozess gegen eine Deutsche, die sich der Terrororganisation IS in Syrien anschloss und dort einen IS-Kämpfer geheiratet hat. Dieser Mann soll ein fünfjähriges jesidisches Mädchen, das als Sklavin im Haus lebte, verdursten haben lassen. Seiner Frau wird Mord durch Unterlassen vorgeworfen, sie könnte lebenslang in Haft kommen. Doch nun droht dieser Prozess überraschend zu scheitern.

Die beiden Verteidiger der Angeklagten Jennifer W. haben am Freitag ihre Entpflichtung als Verteidiger beantragt. Grund dafür ist eine Anzeige der Bundesanwaltschaft gegen die beiden Anwälte und zwar wegen des umstrittenen Paragrafen 353 d des Strafgesetzbuchs. Danach steht das Zitieren aus nicht-öffentlichen Verhandlungen unter Strafe. Nun ermittelt der Generalsstaatsanwalt in München gegen die Verteidiger. Die beiden sehen sich nun nicht mehr in der Lage, weiter sachgerecht zu verteidigen.

Die Sache ist komplex: Die beiden Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin verteidigen nicht nur Jennifer W. in München, sondern auch eine Mandantin in Düsseldorf, die ebenfalls beim IS in Syrien war. Der Prozess in Düsseldorf aber ist nicht öffentlich. Doch in beiden Verfahren treten jesidische Frauen als Zeuginnen auf, die in Syrien vom IS versklavt und danach von der Hilfsorganisation Yazda beraten und befragt wurden. In beiden Fällen erkennen die zwei Verteidiger das gleiche Muster: In Syrien beschuldigten die Zeuginnen die IS-Kämpfer der Gewalttaten gegen sie, in Deutschland belasteten sie dann plötzlich die Ehefrauen der Kämpfer.

Diese Diskrepanzen wollte die Verteidigung aufklären und zitierte deshalb - mit Zustimmung der Mandantin in Düsseldorf - aus dem dortigen Verfahren. Doch das sieht die Bundesanwaltschaft als Straftat. Die Anwälte Basay und Aydin sehen sich in einer Zwickmühle: "Wir müssen Widersprüche aufdecken, die unsere Mandantin Jennifer W. entlasten können. Doch wenn wir das tun, können wir uns selbst belasten", sagen sie. So sei eine Verteidigung nicht möglich. Und ohne Verteidigung würde dieser Prozess platzen. Das Oberlandesgericht München muss nächste Woche über die Entpflichtung von Basay-Yildiz und Aydin entscheiden.

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