International:Nationale Parlamente dürfen bei Freihandelsabkommen mitreden

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Im Januar wurden die Teilnehmer der CSU-Klausur von CETA- und TTIP-Gegnern empfangen. (Foto: Tobias Hase)

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU freigemacht. Die Richter entschieden, dass weitreichende Projekte wie Ceta oder TTIP nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.

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Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU freigemacht. Die Richter entschieden, dass weitreichende Projekte wie Ceta oder TTIP nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

„Der EuGH hat die Position Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Entscheidung bestätigt“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Das Mitspracherecht nationaler Parlamente - einschließlich des Bundestags - bei Freihandelsabkommen sei nun sichergestellt.

Als Grund für seine Entscheidung führte der EuGH geplante Regeln zur Konfliktbeilegung zwischen Staaten und Investoren auf. Bestimmungen, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entziehen, könnten nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden, urteilte der Gerichtshof. Zudem lägen auch Regeln zu Auslandsinvestitionen nicht in ausschließlicher Zuständigkeit der EU-Institutionen.

Konkret untersuchten die Richter für ihr Gutachten ein zwischen 2010 und 2014 ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur. Die Entscheidungen sind allerdings auf alle anderen übertragbar. Freihandelsgegner begrüßten die Klarstellungen. Sie hoffen, dass eine Beteiligung von vielen Parlamenten den Abschluss neuer Abkommen verhindert oder zumindest erschweren könnte.

Die Entscheidung des EuGH gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist.

Sie befürchtet, dass die gesamte europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament, sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten neuen Projekten zustimmen müssen. Theoretisch würde nämlich bereits das Nein eines nationalen Parlaments genügen, um eine Blockade auszulösen.

Als Paradebeispiel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens Ceta im vergangenen Herbst. Es wäre fast gescheitert, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalregierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens zeitweise verweigerte. Zuvor hatte die EU-Kommission Ceta auf politischen Druck hin als Abkommen eingestuft, das der Zustimmung nationaler Parlamente bedarf.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten wollen sich dennoch aus politischen Gründen die Möglichkeit offen halten, auch ihre nationalen Parlamente zu beteiligen. Sie verweisen vor allem auf die scharfe Kritik an großen Freihandelsprojekten wie dem europäisch-kanadischem Abkommen Ceta oder den Plänen für das US-europäische Abkommen TTIP. Dieser wollen sie mit einer stärkeren Mitwirkung der Parlamente begegnen.

Wirtschaftsvertreter forderten die Politik am Dienstag auf, nun endlich das „Kompetenzgerangel“ in der europäischen Handelspolitik zu beenden. „Jahrelange Hängepartien in der Ratifizierung sind schädlich. Sie verunsichern Unternehmen und Verbraucher“, kommentierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Ähnlich äußerte sich der Außenhandelsverband BGA.

Über die Konsequenzen der EuGH-Entscheidungen werden nun die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der EU-Kommission beraten müssen. Ein Sprecherin der Brüsseler Behörde kündigte an, die Kommission werde das Gutachten sorgfältig analysieren und bewerten.

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