International - Hamburg:Verwaltungsgericht kippt Verbot des Stadtpark-Camps

Hamburg (dpa/lno) - Der Bezirk Hamburg-Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss festgestellt (Az.: 19 E 5697/17). Das Bezirksamt habe sich bei seiner Untersagung der Veranstaltung zu Unrecht auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage berufen. Deshalb müsse die Veranstaltung vorläufig geduldet werden.

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Hamburg (dpa/lno) - Der Bezirk Hamburg-Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss festgestellt (Az.: 19 E 5697/17). Das Bezirksamt habe sich bei seiner Untersagung der Veranstaltung zu Unrecht auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage berufen. Deshalb müsse die Veranstaltung vorläufig geduldet werden.

Das für bis zu 10 000 G20-Gegner geplante Camp unterliege dem grundgesetzlich geschützten Versammlungsrecht und benötige keine gesonderte grünanlagenrechtliche Erlaubnis, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Ein mögliches Verbot oder Auflagen müssten sich auf das Versammlungsrecht stützen. Damit wechselt auch die Genehmigungsbehörde für das Camp: Für Genehmigungen nach dem Versammlungsrecht ist die Innenbehörde zuständig, nicht das Bezirksamt. Sobald eine Verfügung auf der Grundlage des Versammlungsrechts vorliege, Ende die Pflicht des Bezirksamtes, das Camp zu dulden.

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