International - Hamburg:Gerichtlicher Etappensieg für G20-Camp im Stadtpark

Hamburg (dpa/lno) - Die Planer eines G20-Camps im zentralen Hamburger Stadtpark haben einen juristischen Etappensieg errungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts muss die Stadt das geplante Protestcamp dulden. Die Hamburger Versammlungsbehörde könne zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen, ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, teilte das Verwaltungsgericht zu seinem Beschluss (19 E 6258/17) mit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Stadt nicht hinreichend konkret dargelegt.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Planer eines G20-Camps im zentralen Hamburger Stadtpark haben einen juristischen Etappensieg errungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts muss die Stadt das geplante Protestcamp dulden. Die Hamburger Versammlungsbehörde könne zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen, ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, teilte das Verwaltungsgericht zu seinem Beschluss (19 E 6258/17) mit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Stadt nicht hinreichend konkret dargelegt.

Für den polizeilichen Notstand sei es notwendig, "dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre", teilte das Gericht mit. Gegen seine Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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