Haushalt:Kommunen fordern Verschiebung von geplanter Finanzregel

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Andreas Dittmann (SPD), Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt am Podium der Versammlung vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Sachsen-Anhalts plant neue Vorgaben für die Kommunen. Die Städte und Gemeinden bitten um eine Verschiebung. Worum geht es genau?

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Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden haben die Verschiebung einer umstrittenen neuen Finanzregel gefordert. Die geplante Änderung treffe die Kommunen „bis ins Herz“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann, am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Als neuen Einführungszeitpunkt schlug Dittmann 2027 statt 2025 vor. Ansonsten drohe etwa zwei Drittel aller Gemeinden ab dem nächsten Jahr die vorläufige Haushaltsführung.

Wenn die Regelung so komme, könne es eine massive Einschränkung von Leistungen geben. Dies könnte unter anderem verschiedene freiwillige Aufgaben wie die Jugendarbeit, die Vereinsförderung, die Entlastung bei Kita-Beiträgen oder den Betrieb von Schwimmbädern oder Museen betreffen.

Die schwarz-rot-gelbe Landesregierung will Kommunen bei fehlenden Jahresabschlüssen künftig stärker sanktionieren. Die Genehmigung des Haushalts soll von der Übergabe des Abschlusses des Vorvorjahres zur Rechnungsprüfung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist, dass die Kommunen bei den Jahresabschlüssen seit dem Jahr 2013 große Rückstände aufweisen. Ende des vergangenen Jahres lagen 1478 Jahresabschlüsse bis 2021 vor, das waren rund 66 Prozent der erforderlichen 2229 Jahresabschlüsse. Die Rückstände hatten die Städte und Gemeinden zuletzt unter anderem mit einem hohen Arbeitsaufwand und fehlendem Fachpersonal begründet.

Man brauche die Jahresabschlüsse, betonte Dittmann am Donnerstag im Innenausschuss. „Aber wir können nicht mit dem Finger schnipsen und sie vorlegen“, so der Bürgermeister der Stadt Zerbst. Mit dem neuen System dürften Kommunen ohne genehmigte Haushaltssatzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen oder Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind.

Die geplante Reform muss vom Landtag noch beschlossen werden. Vertreter von CDU und FDP sowie des Landesrechnungshofs verwiesen im Innenausschuss darauf, dass die Erstellung der Abschlüsse schon jetzt eine Rechtsverpflichtung sei. Die oppositionellen Grünen signalisierten hingegen Verständnis für eine Verschiebung der Regelung um zwei Jahre. Die Linke schlug als Kompromiss eine Einführung der Regelung ab 2026 vor.

Seit dem Jahr 2013 müssen die Kommunen ihre Haushalte nach einem bestimmten System aufstellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.

© dpa-infocom, dpa:240411-99-637496/4

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