Corona-Pandemie:Bund und Länder streiten über Kontrolle der Impfpflicht

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Am 16. März greift die Impfpflicht unter anderem in Pflegeheimen. Nur wer soll sie kontrollieren? (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Ab Mitte März gilt in vielen Einrichtungen des Gesundheitssystems die Impfpflicht. Bundesgesundheitsminister Lauterbach lehnt Forderung der Länder ab, wonach der Bund Vorgaben zur Umsetzung und Kontrolle machen müsse.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Unmittelbar vor der für diesen Montag angesetzten Videoschaltkonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Länderchefs streiten Bund und Länder über die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab 16. März in Kraft tritt. Das geht aus dem Beschluss der Gesundheitsminister hervor, die zur Vorbereitung der Schaltkonferenz an diesem Wochenende getagt haben.

Konkret dreht sich der Streit darum, wer die Regeln zur Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festlegt und wie sie bundeseinheitlich ausgestaltet werden können. Trotz einer ausführlichen Debatte konnte "kein Einvernehmen mit dem Bund hergestellt" werden, heißt es in einer Zusammenfassung des Gesundheitsministertreffens.

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Nach der vom Bundestag am 10. Dezember beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt ab 16. März eine Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.

Die Länder hatten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebeten, "kurzfristig sehr konkrete Vorgaben in formeller und inhaltlicher Hinsicht für die Umsetzung der Impfpflicht zu machen, um ein bundesweit einheitliches und damit rechtssicheres Vorgehen zu ermöglichen". Trotz einer "umfänglichen Erörterung" auch mit Blick auf die Schalte der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen am Montag habe man sich aber nicht einigen können.

Im Verbund mit allgemeiner Impfpflicht?

Die Länder hätten sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der geplanten allgemeinen Impfpflicht im Verbund zu sehen sei. Gleichwohl es noch unklar sei, wie die allgemeine Impfpflicht ausgestaltet werden könnte, etwa mit Blick auf Altersgrenzen.

Bremen sei dagegen gewesen, die beiden Impfpflichten zu verknüpfen, weil die allgemeine Impfpflicht noch nicht weit genug vorangetrieben sei. An diesem Mittwoch soll im Bundestag erstmals eine Orientierungsdebatte dazu stattfinden, im Parlament werden derzeit Gesetzesanträge erarbeitet, für - aber auch gegen die allgemeine Impfpflicht. Ziel ist es, für die nächste Viruswelle im Herbst gewappnet zu sein.

Thüringen wertete die Verknüpfung als "Botschaft an Beschäftigte in dieser kritischen Infrastruktur". Dieser Hinweis auf die allgemeine Impfpflicht helfe, um die Abwanderung von Pflegekräften "zu vermeiden". Manch einer befürchtet, dass nicht impfwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Beruf wechseln werden. Wie groß diese Gefahr ist, ist allerdings unklar.

Laut Protokoll habe Gesundheitsminister Lauterbach die Forderung der Länder zurückgewiesen. "Wie solle der Bund Voraussetzungen für den Vollzug schaffen, wenn die Kompetenz bei den Ländern läge. Bund könne nur Ratschläge geben", zitiert das Protokoll die Einwände des Gesundheitsministers.

Lauterbach habe "um Verständnis" gebeten, dass der Bund die Forderung der Länder nicht mittragen könne. In der Beschlussvorlage für die Videoschalte der Chefs heißt es nun, die Länder würden "die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten wie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben". Das Gesundheitsministerium prüfe "die Möglichkeit eines flächendeckenden Monitorings".

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