Immigranten in den USA:Einwanderung ist Bundessache

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Der US-Staat Arizona fühlt sich in besonderem Ausmaß von illegalen Einwanderern überrannt - und hat deswegen ein strenges Immigrationsgesetz erlassen. Nun hat der Oberste Gerichtshof der USA das Gesetz kassiert. Die Begründung: Das Recht Washingtons, die Einwanderungspolitik des Landes zu regeln, sei "fest etabliert".

Reymer Klüver, Washington

Der Oberste Gerichtshof der USA hat der Klage der Obama-Regierung gegen ein hochumstrittenes Einwanderungsgesetz des Bundesstaats Arizona zum Teil stattgegeben und es als Eingriff in die Autorität der Bundesgesetzgebung verworfen. Zugleich aber billigte es Abschnitte des Gesetzes, die verstärkte Polizeikontrollen des Bundesstaates gegen illegale Einwanderer vorsehen - was Präsident Barack Obama ebenfalls unterbinden wollte. Das Gesetz war von der republikanischen Mehrheit im Parlament des Bundesstaats vor zwei Jahren verabschiedet worden. Obama, ein Demokrat, war sofort gerichtlich dagegen vorgegangen.

In der Urteilsbegründung heißt es, das Recht Washingtons, die Einwanderungspolitik des Landes zu regeln, sei "fest etabliert". Die Richter zeigten zwar Verständnis für die Unzufriedenheit in Arizona über die gegenwärtige Situation. Der Bundesstaat müsse unverhältnismäßig viele Lasten der illegalen Einwanderung tragen: Jahr für Jahr würden Hunderttausende dort aufgegriffen. "Aber der Bundesstaat darf nichts machen, was Bundesgesetze unterminieren würde", heißt es in der Urteilsbegründung.

Im Einzelnen geht es darum, dass das Gesetz - abgekürzt SB 1070 - es in Arizona zu einer Straftat gemacht hätte, wenn Illegale einer bezahlten Beschäftigung nachgehen würden. Gemäß Bundesrecht ist es lediglich ein Delikt. Die Obama-Regierung hatte sich vehement gegen die Kriminalisierung der illegalen Einwanderer gewandt. Im Visier der Einwanderungspolizei und der Strafverfolgung sollten vielmehr Unternehmer sein, die illegale Immigranten beschäftigen.

Routinekontrollen weiter erlaubt

Erlaubt hat der Supreme Court aber, dass Arizonas Polizisten auch in Routinefällen - etwa bei Verkehrskontrollen - den Einwanderungsstatus der Kontrollierten überprüfen dürfen. Allerdings ist es ihnen nicht erlaubt, mutmaßliche illegale Einwanderer nur aus diesem Grund festzunehmen. Sie müssen vielmehr die zuständigen Bundesbehörden benachrichtigen. Vor allem Organisationen der Hispanics, der US-Bürger lateinamerikanischer Abstammung, waren gegen diese Passage des Gesetzes Sturm gelaufen. Sie befürchten sogenanntes racial profiling der Polizei, also Kontrollen nur aufgrund äußeren Aussehens.

Auch die Rechtsvertreter der Obama-Regierung hatten bei einer Anhörung zu dem Gesetz vor dem Obersten Gericht im Frühjahr ähnliche Argumente vorgetragen. Doch schon damals hatten auch die eher linksstehenden Richter am Supreme Court dafür wenig Verständnis gezeigt. Das Urteil fiel mit fünf zu drei Stimmen. Dabei schlugen sich zwei konservative Richter auf die Seite der eher linken Richter. Richterin Elena Kagan hatte sich für befangen erklärt, weil sie vor ihrer Wahl in den Supreme Court als oberste Rechtsbeauftragte des Weißen Hauses die Klage gegen Arizona vorbereitet hatte.

In einem weiteren vielbeachteten Urteilsspruch entschied das Oberste Gericht, dass jugendliche Mörder nicht zu lebenslangen Haftstrafen ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt werden dürfen. In der Entscheidung, die mit fünf zu vier Stimmen gefällt wurde, erklärte das Verfassungsgericht Gesetze der Bundesstaaten Arkansas und Alabama für verfassungswidrig, die bei jugendlichen Mördern automatisch die lebenslängliche Haftstrafe vorsehen. Der Spruch liegt auf einer Linie mit früheren Entscheidungen des Gerichts, die teils drakonische Strafgesetzgebung in den USA zu entschärfen. So hatte der Supreme Court vor wenigen Jahren entschieden, dass Mörder, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, nicht hingerichtet werden dürfen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Gerichtshofs zur Gesundheitsreform der Regierung Obama wird am kommenden Donnerstag verkündet werden.

© SZ vom 26.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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