Ihr Forum:NPD-Klage abgewiesen, aber kein "Freifahrtschein" - Was dürfen Minister noch sagen?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die NPD-Klage gegen die Aussage der Familienministerin: "Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." (Foto: dpa)

Die NPD scheitert mit ihrer Klage gegen Manuela Schwesig (SPD). Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Familienministerin außerhalb ihrer amtlichen Funktion am politischen Meinungskampf teilnehmen darf. Aber lässt sich Meinung so einfach vom Amt trennen?

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  • "Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt" - mit dieser Äußerung hatte Familienministerin Schwesig die rechtsextreme Partei empört. Doch eine Klage dagegen weist das Bundesverfassungsgericht zurück.
  • Immer wieder versucht die rechtsextreme Partei, ihr missliebige Äußerungen vor Gericht zu stoppen.Eine Auswahl.

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