Tod bei G20-Gipfel:Beschuldigter Polizist muss nicht vor Gericht

Der Vorfall sorgte weltweit für Schlagzeilen: Ein Mann war am Rande des G20-Gipfels in London von einem Polizisten attackiert worden. Kurze Zeit später brach er tot zusammen. Ein Video hielt die Attacke fest - doch der Beamte bleibt unbehelligt.

Der mit dem Tod eines Mannes beim G20-Gipfel in London in Verbindung gebrachte Polizist muss nicht vor Gericht.

Der 47 Jahre alte Ian Tomlinson wurde am 1. April 2009 attackiert. Die Aufnahme zeigt den Körper des Mannes, wie er von Polizisten und Ärzten umringt wird. Der Vater von neun Kindern verstarb kurze Zeit später. (Foto: getty)

Nach einer ausführlichen Untersuchung des Falles habe sich gezeigt, dass es "keine reale Aussicht auf eine Verurteilung" des Polizisten gebe, sagte der Direktor der britischen Staatsanwaltschaft, Keir Starmer, am Donnerstag in London.

Eine zentrale Rolle in dem Fall spielte ein Amateurvideo: Darauf war zu sehen, wie der Polizist den 47-jährigen Zeitungsverkäufer Ian Tomlinson - am Rande der G20-Demonstrationen in der Londoner Innenstadt im April 2009 - zu Boden stößt.

Laut Guardian wurde Tomlinson auch von einem Polizisten mit einem Schlagstock an den Oberschenkel geschlagen. Wenige Minuten später brach er zusammen und starb.

"Skandalöse Entscheidung"

Die Familie des Opfers bezeichnete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als "skandalös". "Unserem Gefühl nach hat es von Anfang an keine vollständigen Ermittlungen gegeben", sagte der Sohn des Opfers, Paul King. Die Familie kündigte über ihren Anwalt an, die Entscheidung eventuell anzufechten.

Eine erste Obduktion hatte ergeben, Tomlinson sei an einem Herzinfarkt gestorben. Eine zweite hingegen stellte innere Blutungen als Todesursache fest. Seitdem war gegen den Polizisten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt worden.

Bis heute sei unter Medizinern strittig, woran Tomlinson tatsächlich gestorben sei, erläuterte Starmer. Man habe während einer unabhängigen Untersuchung probiert, diese Meinungsverschiedenheiten zu klären, jedoch ohne Erfolg.

© dpa/AFP/mati/plin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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