Homosexualität:Bundestag verbietet "Konversionsbehandlungen" bei Minderjährigen

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Dubiose "Therapien" zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Wer die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern will, muss künftig mit hohen Strafen rechnen. Das gilt auch für Eltern.

Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss ein weitreichendes Verbot der sogenannten "Konversionsbehandlungen".

Demnach sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung bis zum Alter von 18 Jahren komplett verboten. Strafen drohen allerdings auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen "Umpolungs"-Maßnahme bewegt wurden.

"Homosexualität ist keine Krankheit", betonte Gesundheitsminister Jens Spahn. "Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend." Durch die Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen. Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für "Konversionstherapien" untersagt.

Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Dafür machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark. Mindestens bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, sagte die Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Außerdem sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche "Umerziehungsversuche" gezogen werden können.

Das neue Gesetz sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings ist die Strafbarkeit begrenzt auf "Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht". Das hält der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg ebenfalls nicht für ausreichend: "Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber."

Trotz der Bedenken stimmte die FDP für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. Deren Gesundheitsexperte Robby Schlund unterstützte in der Debatte zwar das Verbot von "Konversionsbehandlungen" - gleichzeitig warnte er jedoch vor Rechtsunsicherheit für Psychotherapeuten, die Jugendliche wegen ihrer sexuellen Orientierung beraten.

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