Namibia:US-Gericht weist Klage zu deutschen Kolonialverbrechen ab

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Angehörige des Stammes der Herero 1907 nach einer Flucht durch die Wüste. Die deutschen Kolonialherren schlugen Aufstände der Volksgruppe brutal nieder. (Foto: oh)
  • Ein US-Bundesgericht hat eine Klage zu den unter deutscher Kolonialherrschaft verübten Verbrechen im heutigen Namibia verworfen.
  • Deutsche Truppen töteten Historikern zufolge etwa 65 000 der 80 000 Herero und mindestens 10 000 der 20 000 Nama. Auch die Bundesregierung spricht von einem Völkermord.
  • Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene oder Nachkommen lehnt Deutschland aber kategorisch ab.

Die Nachkommen der Opfer des Völkermordes der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia sind mit einer Klage gegen die Bundesrepublik gescheitert. Die betroffenen Volksgruppen der Herero und Nama hatten auf eine Milliardenentschädigung gehofft. Ein Gericht in New York wies ihre Klage jetzt zurück. Die Bundesrepublik sei immun gegen eine solche Klage, entschied die Richterin. Der Anwalt, der die Stämme vertritt, behielt sich weitere Schritte vor.

Der Oberhäuptling des Volkes der Herero, Vekuii Rukoro, kündigte in der namibischen Hauptstadt Windhoek an, in Berufung zu gehen. Die Richterin habe in der Ablehnung der Zuständigkeit "grundlegende Fehler" gemacht, erklärte Rukoro. "Das ist nur ein zeitlich begrenzter Rückschlag auf unserem Weg und in keiner Weise das Ende des Kampfes", so Rukoro. "Wir haben eine Schlacht verloren, aber der Krieg geht weiter, und wir sind zuversichtlich, dass wir am Ende siegen werden." Geklagt wurde in den USA, da ein Paragraf im US-Recht Privatpersonen erlaubt, Staaten wegen Verstößen gegen das Völkerrecht zu verklagen.

Die Bundesregierung hatte seit der Einreichung der Klage vor zwei Jahren erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage für das Verfahren. Berlin forderte die Einstellung. Ein Erfolg galt immer als unwahrscheinlich. Doch falls die Kläger gesiegt hätten, wären später vermutlich auch andere Volksgruppen aus früheren Kolonien gegen Deutschland vor Gericht gezogen.

Im 19. Jahrhundert wollte sich Deutschland neben anderen europäischen Mächten mit neuen Kolonien ebenfalls "einen Platz an der Sonne" ergattern. Von 1884 bis 1915 hielt das Kaiserreich daher weite Gebiete des heutigen Namibias als Deutsch-Südwestafrika besetzt. Die Kolonialherren schlugen Aufstände der Volksgruppen der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 brutal nieder. Deutsche Truppen töteten Historikern zufolge etwa 65 000 der 80 000 Herero und mindestens 10 000 der 20 000 Nama. Historiker sehen darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Inzwischen spricht auch die Bundesregierung von einem Völkermord.

Die Bundesregierung verhandelt seit 2015 mit der namibischen Regierung, um ein Abkommen zu schließen. Die Abweisung der Klage sei absehbar gewesen, erklärte der deutsche Verhandlungsführer Ruprecht Polenz. "Wir haben deshalb immer gesagt, dass es nicht um eine rechtliche, sondern um eine politisch-moralische Frage geht", erklärte Polenz.

Berlin lehnt eine Zahlung von Reparationen an Namibia kategorisch ab, bietet aber unter anderem mehr Geld für Entwicklungsprojekte und eine offizielle Entschuldigung von höchster Stelle an. Die Klage in New York hatte die Verhandlungen ins Stocken gebracht. Nun hoffen alle Seiten auf einen raschen Abschluss der Gespräche. Die nächste Verhandlungsrunde soll im April in Berlin stattfinden.

Für die Vertreter der Herero und Nama wird jedoch auch das beste Verhandlungsergebnis nicht zufriedenstellend sein. Namibias Regierung wird vom Volk der Ovambo dominiert, weswegen sich die Nama und Herero nicht ausreichend vertreten fühlen. Wenn sich das Format der Verhandlungen nicht grundsätzlich ändere, "werden wir diese Gespräche weiterhin als illegitim zurückweisen", sagte Oberhäuptling Rukoro.

Deutschlands Kolonialherrschaft in Namibia endete mit dem Ersten Weltkrieg. Die dort im Namen des Kaiserreichs verübten Gräueltaten gerieten in Deutschland vor allem nach den Schrecken des Holocausts und des Zweiten Weltkriegs in Vergessenheit. Jahrzehntelang vermied es die Bundesregierung dann, das Schicksal der Herero und Nama als "Völkermord" zu bezeichnen. Erst 2015 rang sich das Auswärtige Amt zu einer neuen Haltung durch: "Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord", hieß es damals.

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