Pandemie:Heil beendet Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz

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Nach Einschätzung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Corona-Infektionsschutz nicht mehr nötig. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Der Arbeitsminister will die Verordnung zum 2. Februar aufheben - zwei Monate früher als geplant.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden. "Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar aufheben", sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters.

Die besonderen Hygiene-Vorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. "Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden", sagte Heil. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun stark zurück. "Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", sagte der Arbeitsminister.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Die zeitweise in der Verordnung vorgeschriebene Angebotspflicht für Arbeiten von Zuhause aus war bereits im März vorigen Jahres ausgelaufen. Auch eine betriebliche Test-Angebots-Pflicht gibt es bereits nicht mehr.

Lauterbach lehnt vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen ab

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte vorige Woche ein vorzeitiges Ende der Corona-Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn ab dem 2. Februar angekündigt. Ein rasches Ende der Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen lehnt Lauterbach dagegen ab. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, sagte er dem TV-Sender Welt.

Im Gesundheitswesen gilt die gesetzliche Maskenpflicht noch bis zum 7. April. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sollte sie jedoch vorzeitig fallen - analog zum Nah- und Fernverkehr. Vorstandschef Gerald Gaß sagte der Rheinischen Post: "Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden." Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich in der Welt gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen. "Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun", sagte er.

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