Hartz IV:Die Einschränkung von Sozialleistungen für EU-Ausländer ist richtig

Nach einem Vorschlag von Arbeitsministerin Nahles (SPD) sollen Sozialleistungen für EU-Ausländer stark beschränkt werden. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Nach einem Vorschlag von Andrea Nahles sollen EU-Ausländer erst fünf Jahre arbeiten, bevor sie Hartz IV beziehen können. Damit ließen sich Vorurteile abbauen.

Kommentar von Jan Bielicki

Ein gespensterhaftes Wesen geht um in Europa, es ist der Sozialtourist. Der geistert seit Jahren durch die Angstträume mancher Bürger und die Parolen vieler Populisten. Darin kommt er aus dem Osten und in Massen, um auf deutschen Ämtern reichlich Sozialknete abzugreifen für sich und die Großfamilie.

Mit der Wirklichkeit hat dieses Schreckensbild wenig zu tun. Es stimmt zwar: Viele zieht es nach Deutschland, nicht nur Flüchtlinge, auch EU-Bürger aus Polen, Rumänien oder Bulgarien. Doch die allermeisten von ihnen kommen, um zu arbeiten und Steuern zu zahlen. Gerade unter hier lebenden Polen und Rumänen ist die Beschäftigungsquote hoch. Unbestreitbar aber gibt es in den EU-Elendsregionen natürlich Menschen, für die der deutsche Sozialhilfesatz verlockend hoch ist.

Sozialhilfe kann es ohne Arbeit nicht geben

Doch Europas Armutsprobleme werden nicht damit gelöst, dass die Armen den Sozialleistungen hinterherwandern. Deshalb ist es richtig, wenn Sozialministerin Andrea Nahles nun klarstellt, dass es Sozialhilfe für Neuzuwanderer ohne Arbeit nicht geben kann.

Große Koalition
:Nahles will Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern beschränken

In Zukunft sollen Leistungen erst gewährt werden, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren "verfestigt" habe.

Sie schließt damit nur eine Lücke, die das Bundessozialgericht aufgestoßen hat, indem es Neuankömmlingen Sozialhilfe schon nach sechs Monaten zusprach. Besonders viele Menschen betraf die großzügige Urteilspraxis zwar nicht. Aber jeder Einzelfall gilt denjenigen als Bestätigung ihrer Ängste und Parolen, die ein offenes Europa ohnehin ablehnen.

© SZ vom 29.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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