Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant, den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten einem Zeitungsbericht zufolge drastisch zu beschränken.
EU-Bürger sollten künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben hätten. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der Presseagentur epd. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über den Gesetzentwurf berichtet, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt habe. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.
Überbrückungsleistungen für vier Wochen
Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte kürzlich festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchten zusätzliche Milliardenkosten und fordern vom Gesetzgeber Abhilfe.