Bundesregierung:Heil und Spahn einigen sich auf Entwurf für Grundrente

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Einkünfte über der vereinbarten Einkommensgrenze sollen stärker mit dem Rentenanspruch verrechnet werden. (Foto: dpa)
  • Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn haben sich in "letzten noch offenen Fragen" rund um die Grundrente geeinigt.
  • Diese betreffen die von Heil vorgeschlagene Gleitzone von 33 bis 35 Beitragsjahren, bei denen der Anspruch auf einen Rentenaufschlag schrittweise einsetzen soll.
  • Zudem sollen Einkünfte über einer gewissen Einkommensgrenze gestaffelt von der Grundrente abgezogen werden.

Im Streit um die Grundrente hat die Bundesregierung verbliebene Streitpunkte ausgeräumt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hätten "die letzten noch offenen Fragen im Gesetzentwurf" geklärt, teilten beide Ressorts am Donnerstag mit. Er wurde demnach nun in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Angestrebt wird, dass sich das Kabinett am 12. Februar damit befasst. Wichtiger Punkt der Einigung sei, wie von der Koalition angestrebt, harte "Abbruchkanten" zu vermeiden.

Das betrifft zum einen die nötigen Beitragszeiten, um einen Zuschlag auf die Rente zu erhalten. Dafür sei ein Einstiegsbereich von 33 bis 35 Jahren mit eingezahlten Rentenbeiträgen vereinbart worden - hierfür solle "ein geringerer Grundrentenzuschlag" gezahlt werden. Den vollen Zuschlag soll es ab 35 Beitragsjahren geben.

Monatliche Einkünfte über der Einkommensgrenze von 1250 Euro bei Alleinstehenden (1950 Euro für Paare) werden zum anderen mit 60 Prozent statt bisher geplant 40 Prozent von der Grundrente abgezogen. Zudem wird der Rentenanspruch begrenzt: Einkommen über 1600 Euro (Paare 2300) werden vollständig abgezogen. Grundlage dafür ist das zu versteuernde Einkommen. Mögliche Kapitalerträge sollen bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden, wie es hieß.

In dem Gesetzentwurf heißt es, die Grundrente werde vollständig aus Steuermitteln finanziert. Dafür werde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung "ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht". Von dem Rentenaufschlag für Geringverdiener sollen etwa 1,3 Millionen Ruheständler profitieren. Das gilt auch für diejenigen, die bereits eine Rente beziehen. Von der geplanten Finanztransaktionssteuer ist im Entwurf keine Rede. Die Einnahmen daraus sollen nach der ursprünglichen Vereinbarung von CDU, CSU und SPD den höheren Bundeszuschuss finanzieren. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) stößt mit seinem Vorschlag für eine Besteuerung des Aktienhandels aber auf Vorbehalte. Der Aufschlag für Bezieher kleiner Renten soll Anfang 2021 starten, zuletzt war aber unter anderem strittig, wer genau profitieren soll.

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