Gesetzentwurf:Justizminister Maas will das Filmen von Urteilsverkündungen zulassen

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O. J. Simpson während des legendären Prozesses, in dem er des Doppelmordes angeklagt war. Das Verfahren wurde live im US-Fernsehen übertragen. (Foto: AP)
  • TV-Übertragungen aus Gerichtssälen sind hierzulande verboten, nicht einmal die Urteilsverkündungen dürfen gefilmt werden.
  • Maas möchte nun die Übertragung von Urteilsverkündungen zulassen, aber nur an den fünf Bundesgerichten.
  • Übertragungen, wie die aus den Prozessen gegen O. J. Simpson in den USA oder Oscar Pistorius in Südafrika, wird es in Deutschland also auch in Zukunft nicht geben.

Von Robert Roßmann, Berlin

Kameras haben die ganze Welt erobert; es gibt kaum noch einen Platz, der nicht ausgeleuchtet wird. Auch in Deutschland ist der öffentliche Raum voller Objektive. Nur eine unbeugsame Gruppe hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten. Diese Gallier des 21. Jahrhunderts sind Deutschlands Richter. TV-Übertragungen aus Gerichtssälen sind hierzulande verboten, nicht einmal die Urteilsverkündungen dürfen gefilmt werden. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ändern. Er hat jetzt einen Gesetzentwurf fertiggestellt und in die Ressortabstimmung gegeben, der das Tabu bricht.

"Die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten" habe "die Diskussion verstärkt, ob das strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragungen angesichts der technischen und gesellschaftlichen Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist", heißt es in dem Gesetzentwurf. Sogenannte livestreams von öffentlichen Veranstaltungen seien inzwischen weit verbreitet und würden zunehmend herkömmliche Formen der Berichterstattung "ergänzen oder ersetzen".

Außerdem verweist der Gesetzentwurf darauf, dass auch bei ausländischen Gerichten "eine Entwicklung hin zu mehr Medienöffentlichkeit zu beobachten" sei. Maas will deshalb jetzt auch deutsche Gerichtssäle für Kameras öffnen. Wegen des Widerstands der Richter und vieler ernst zu nehmender Einwände werden die neuen Freiheiten für Fernsehsender aber nur sehr klein ausfallen.

Maas möchte lediglich die Übertragung von Urteilsverkündungen an den fünf Bundesgerichten zulassen. Dabei handelt es sich um den Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsgericht. Die Verhandlung vor der Urteilsverkündung sollen die Kameras auch weiterhin nicht aufnehmen dürfen. Übertragungen, wie die aus den Prozessen gegen O. J. Simpson oder Oscar Pistorius, wird es in Deutschland also auch in Zukunft nicht geben.

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Maas will auch Arbeitsräume für Journalisten erlauben

Genau wegen dieser Form ausartender Fernsehberichterstattung sind die Präsidenten der fünf Bundesgerichte gegen die komplette Öffnung ihrer Säle. Sie befürchten nicht ganz zu Unrecht, dass eine TV-Übertragung Einfluss auf das Agieren der Verfahrensbeteiligten haben oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen könnte. Die bewährten Abläufe würden gestört und die nicht an Kameras gewöhnten Vorsitzenden Richter eventuell überfordert, meinen die Gerichtspräsidenten.

Außerdem würde das Vertrauen in die Justiz untergraben, wenn demnächst - etwa in der heute show - "unglückliche Formulierungen" der Richter zur Volksbelustigung vorgeführt würden, warnte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg. Um den Richtern die Bedenken zu nehmen, hat Maas eine Art Sicherheitsnetz in seinen Gesetzentwurf schreiben lassen. Die Urteilsverkündungen sollen nur dann übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter seine Zustimmung gibt.

Der Gesetzentwurf enthält zwei weitere Neuerungen. Um Engpässe im Gerichtssaal wie beim Münchner NSU-Prozess zu vermeiden, will Maas auch Arbeitsräume für Journalisten erlauben, in die der Ton aus der Gerichtsverhandlung übertragen wird. Außerdem sollen künftig Prozesse von zeitgeschichtlicher Bedeutung aufgezeichnet werden dürfen. Auch dafür sind jedoch strenge Auflagen vorgesehen.

© SZ vom 29.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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