Generalbundesanwalt in der NSA-Affäre:Schwierige Suche nach Beweisen

Es gab aber von Anfang an große Probleme, Belege für den ganz großen Verdacht zu finden. Das massenhafte Ausspähen mithilfe des Prism-Programms oder des britischen Tempora-Programms in Deutschland sei nicht erwiesen, stellte Karlsruhe fest. Meldungen aus dem Sommer 2013, denen zufolge monatlich bis zu 500 Millionen Verbindungsdaten in Deutschland abgegriffen worden seien, beruhten auf einer falschen Interpretation der Dokumente Edward Snowdens. Das hat der Bundesnachrichtendienst den Ermittlern mitgeteilt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzte eine Prüfgruppe ein und ließ die durch Deutschland laufenden Kabelverbindungen überprüfen, um herauszufinden, ob die NSA oder die Briten hier Daten abzweigen. Gefunden wurde nichts.

Alles spricht dafür, dass die NSA Merkel jahrelang abgehört hat. Dennoch, argumentieren die Strafverfolger, bewiesen sei selbst das nicht. Vor allem das Wie und das Wo sei unklar. Die Karlsruher Anfrage an BND und Verfassungsschutz, ob die NSA Unterlagen herausgeben werde, beantworteten beide Behörden mit einem Nein. Rechtshilfeersuchen an die Amerikaner, das weiß Karlsruhe, würden nicht beantwortet werden.

Ebenso verweigert die US-Seite bis heute eine Inspektion des Obergeschosses der Botschaft am Pariser Platz, von wo aus die Abhöraktion gegen Merkel möglicherweise stattgefunden hat. Auch werde sich nicht ermitteln lassen, wer dafür verantwortlich sei. Man werde keinen Täter vor Gericht bekommen. Wenn aber keine "verfolgbare Straftat" vorliege, müsse man auch kein Aktenzeichen vergeben.

Mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Range

Diese Betrachtung ist selbst in Karlsruhe umstritten und scheint auch Range lange Zeit missfallen zu haben. Im Handy-Fall zumindest war er zeitweise für die Einleitung von Ermittlungen, heute ist er es nicht mehr. Seine Idee, ein Verfahren einzuleiten und dann wieder einzustellen, wurde in Berliner Kreisen als Beleg für Wankelmut verstanden.

Gegen die jetzt zu erwartende Entscheidung des Generalbundesanwalts kann Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. Dann muss das Justizministerium in Berlin, das sich so sorgsam herausgehalten hat, doch noch entscheiden.

Die Kanzlerin, so ist zu hören, benutzt ihr Handy weiter. Sie hat es nur mal vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Viren und Trojaner überprüfen lassen. Es wurden keine gefunden.

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