Süddeutsche Zeitung

Generalbundesanwalt in der NSA-Affäre:Wenig Elan auf Karlsruher Fluren

Generalbundesanwalt Range hatte in der NSA-Affäre freie Hand und will doch nicht ermitteln. Weder die Massenausspähung deutscher Bürger noch das Abhören des Kanzlerinnen-Handys lasse sich beweisen, heißt es. Tatsächlich war in Karlsruhe von Beginn an wenig Ehrgeiz zu spüren.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Staatsanwälte sind keine Politiker, aber die Bundesanwaltschaft kann, so sieht es Paragraf 153d der Strafprozessordnung vor, von Strafverfolgung bei politischen Straftaten absehen, wenn "die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils" für die Bundesrepublik herbeiführen würde. Es gibt in der für Staatsschutz-Angelegenheiten zuständigen Karlsruher Abteilung den einen oder anderen Ermittler, der sich als eine Art politischer Staatsanwalt versteht. Das kann zu Rollenkonflikten führen.

Der Generalbundesanwalt wiederum untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz. Die Bundesregierung könnte Karlsruhe unter Verweis auf das Staatswohl gute Ratschläge erteilen. Das hat die Regierung aber ausdrücklich nicht gewollt. Im Gegenteil. Sie hatte früh signalisiert, sie wolle sich aus dieser Entscheidung heraushalten. Obwohl die Kanzlerin Opfer in der Handy-Affäre war, wollte sich Angela Merkel nicht einmal von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) über den Fall informieren lassen. Sie verwies ihn an Kanzleramtschef Peter Altmaier. Die Politik in Berlin hielt sich also raus.

Gegen wen ermittelt Karlsruhe normalerweise nicht alles?

Auf den Fluren in Karlsruhe war von Beginn an wenig von dem Elan zu spüren, mit dem Strafverfolger normalerweise auf den Verdacht reagieren würden, dass es einen jahrelangen Lauschangriff auf Deutschland und auf die Kanzlerin gegeben hat.

Gegen wen ermittelt Karlsruhe normalerweise nicht alles? Allein im vergangenen Jahr hat der Generalbundesanwalt mehr als 350 Verfahren aus den Bereichen Terrorismus, Spionage, Bürgerkriegsverbrechen und wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo auf den Weg gebracht. Warum dann kein Verfahren gegen einen Verantwortlichen der NSA?

Die früheren NSA-Chefs Michael Hayden und der Vier-Sterne-General Keith Alexander hätten als Beschuldigte geführt werden können. Ladungsfähige Anschrift immer noch: NSA, Fort Meade, Maryland. Andererseits: Karlsruhe hat früher auch nicht gegen Stasi-Chef Erich Mielke ermitteln lassen, als der die BRD abhören ließ.

Die Bundesanwaltschaft leitete im vergangenen Jahr kein Ermittlungsverfahren ein, sondern legte zwei sogenannte ARP-Vorgänge an. Einen für die massenhafte Ausspähung, den anderen für das Abhören des Handys der Kanzlerin. Bei der Bezeichnung "Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen", wie ARP ausgeschrieben heißt, denkt man unwillkürlich an Bürokratie und an Ablage. Karlsruhe verwendet das Kürzel unter anderem für die Feststellung, ob das gesammelte Material für einen Anfangsverdacht reicht.

Es gab aber von Anfang an große Probleme, Belege für den ganz großen Verdacht zu finden. Das massenhafte Ausspähen mithilfe des Prism-Programms oder des britischen Tempora-Programms in Deutschland sei nicht erwiesen, stellte Karlsruhe fest. Meldungen aus dem Sommer 2013, denen zufolge monatlich bis zu 500 Millionen Verbindungsdaten in Deutschland abgegriffen worden seien, beruhten auf einer falschen Interpretation der Dokumente Edward Snowdens. Das hat der Bundesnachrichtendienst den Ermittlern mitgeteilt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzte eine Prüfgruppe ein und ließ die durch Deutschland laufenden Kabelverbindungen überprüfen, um herauszufinden, ob die NSA oder die Briten hier Daten abzweigen. Gefunden wurde nichts.

Alles spricht dafür, dass die NSA Merkel jahrelang abgehört hat. Dennoch, argumentieren die Strafverfolger, bewiesen sei selbst das nicht. Vor allem das Wie und das Wo sei unklar. Die Karlsruher Anfrage an BND und Verfassungsschutz, ob die NSA Unterlagen herausgeben werde, beantworteten beide Behörden mit einem Nein. Rechtshilfeersuchen an die Amerikaner, das weiß Karlsruhe, würden nicht beantwortet werden.

Ebenso verweigert die US-Seite bis heute eine Inspektion des Obergeschosses der Botschaft am Pariser Platz, von wo aus die Abhöraktion gegen Merkel möglicherweise stattgefunden hat. Auch werde sich nicht ermitteln lassen, wer dafür verantwortlich sei. Man werde keinen Täter vor Gericht bekommen. Wenn aber keine "verfolgbare Straftat" vorliege, müsse man auch kein Aktenzeichen vergeben.

Mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Range

Diese Betrachtung ist selbst in Karlsruhe umstritten und scheint auch Range lange Zeit missfallen zu haben. Im Handy-Fall zumindest war er zeitweise für die Einleitung von Ermittlungen, heute ist er es nicht mehr. Seine Idee, ein Verfahren einzuleiten und dann wieder einzustellen, wurde in Berliner Kreisen als Beleg für Wankelmut verstanden.

Gegen die jetzt zu erwartende Entscheidung des Generalbundesanwalts kann Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. Dann muss das Justizministerium in Berlin, das sich so sorgsam herausgehalten hat, doch noch entscheiden.

Die Kanzlerin, so ist zu hören, benutzt ihr Handy weiter. Sie hat es nur mal vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Viren und Trojaner überprüfen lassen. Es wurden keine gefunden.

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SZ vom 28.05.2014/mane
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