Gekipptes Versammlungsverbot:Die Versammlungsfreiheit ist ein großes Grundrecht

Das Fest für die Flüchtlinge in Heidenau kann gefeiert werden. Gut so! Artikel 8 darf nur in absoluten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Das muss auch die Polizei in Sachsen kapieren.

Von Heribert Prantl

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