Gekipptes Versammlungsverbot:Die Versammlungsfreiheit ist ein großes Grundrecht
Das Fest für die Flüchtlinge in Heidenau kann gefeiert werden. Gut so! Artikel 8 darf nur in absoluten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Das muss auch die Polizei in Sachsen kapieren.
Von Heribert Prantl
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