Wenn der amerikanische Geheimdienst im Berliner Regierungsviertel horcht, dann ist er darin freier, als er es daheim in Washington wäre; wenn der britische Geheimdienst dort lauscht, ist er ebenfalls freier als daheim in London; fast alle Geheimdienste der Welt folgen dem Prinzip: Persönlichkeitsrechte sind für Inländer, Ausländer sind Freiwild. Gilt das auch für den deutschen Bundesnachrichtendienst? Dies sei die "Kardinalfrage", sagte am Montag Kurt Graulich, ehemaliger Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Es ist verblüffend, wie diese recht einfache Frage nach deutschem Verfassungsrecht noch immer völlig gegensätzlich beantwortet wird, und schon lange ist das nicht mehr so deutlich geworden wie nun im Innenausschuss des Bundestages.
Geheimdienste:Weltraumtheorie und Grundrecht
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Wie weit reicht der Schutz von Ausländern vor den Lauschern des Bundesnachrichtendiensts?Experten streiten über die Reform des BND.
Von Ronen Steinke, München
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