Geheimdienste:Klage wegen Snowden-Vernehmung abgewiesen

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition in Berlin zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland abgewiesen. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Linke und Grüne wollen den Whistleblower ihn in jedem Fall in Berlin als Zeugen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss sehen. Die schwarz-rote Bundesregierung wollte Snowden auf keinen Fall in Deutschland hören. Sie fürchtet diplomatische Verwicklungen mit den USA.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition in Berlin zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland abgewiesen. „Die Anträge sind unzulässig“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Linke und Grüne wollen den Whistleblower ihn in jedem Fall in Berlin als Zeugen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss sehen. Die schwarz-rote Bundesregierung wollte Snowden auf keinen Fall in Deutschland hören. Sie fürchtet diplomatische Verwicklungen mit den USA.

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