Geheimdienste:Hintergrund: Kann Deutschland Snowden aufnehmen?

Berlin (dpa) - Wenn der Bundestag zu der Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA einen Untersuchungsausschuss einsetzt, könnten die Parlamentarier auch den US-Informanten Edward Snowden als Zeugen laden.

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Berlin (dpa) - Wenn der Bundestag zu der Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA einen Untersuchungsausschuss einsetzt, könnten die Parlamentarier auch den US-Informanten Edward Snowden als Zeugen laden.

Die Bundesregierung müsste ihm dazu einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes ausstellen. Dieser besagt: Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.

Bei einer Ladung durch einen Untersuchungsausschuss könnte sich die Regierung nach Expertenmeinung nicht davor verschließen, eine solche Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Rein formal geht es dabei nicht um Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Deutschland hat eine Auslieferungsvereinbarung mit den USA. Die Amerikaner verlangen Snowdens Festnahme - und danach ganz sicher seine Auslieferung -, falls er in Deutschland auftauchen sollte. Es gibt aber Möglichkeiten, ein solches Ersuchen auszuschlagen, etwa wenn dem Betroffenen in der Heimat die Todesstrafe droht oder er - aus deutscher Sicht - wegen einer „Straftat mit politischem Charakter“ verfolgt wird. Letzteres könnte bei Snowden der Fall sein. Ein Nein zu einem Auslieferungsersuchen ist aber nach Ansicht von Fachleuten immer mit einem rechtlichen Risiko verbunden. Die rechtlichen Fragen werden derzeit geprüft.

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