Berlin (dpa) - Beim Ringen um eine Kontrolle der NSA-Spionageliste in Deutschland sind neue Probleme aufgetaucht. Nach „Spiegel“-Informationen wäre das in der Bundesregierung diskutierte Vorhaben, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen, rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt demnach ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten.
Geheimdienste:Bericht: Pläne für Ermittlungsbeauftragten zur NSA-Affäre unzulässig
Berlin (dpa) - Beim Ringen um eine Kontrolle der NSA-Spionageliste in Deutschland sind neue Probleme aufgetaucht. Nach "Spiegel"-Informationen wäre das in der Bundesregierung diskutierte Vorhaben, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen, rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt demnach ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten.
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