Gegen Geldwäsche:Firmendaten sollen nicht für jeden einsehbar sein

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Das Transparenzregister kommt und soll die wahren Eigentümer von Unternehmen offenlegen. Nur der Name passt nicht - denn es wird nicht allgemein zugänglich sein.

Von Vanessa Wormer

Deutschland bekommt ein neues Firmenregister, das die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wahren Eigentümer von Unternehmen, offenlegen soll. Es wird aber nicht allgemein zugänglich sein, wie aus Regierungskreisen zu erfahren war. Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet.

Zuvor gab es einen Streit innerhalb der Regierung, ob das "Transparenzregister", wie es von den Behörden genannt wird, öffentlich zugänglich sein soll oder nur mit berechtigtem Interesse. Finanzminister Schäuble, dessen Ressort die Federführung bei dem Gesetzentwurf hat, will nur einem eingeschränkten Nutzerkreis Einblick gewähren - ähnlich wie beim Grundbuch.

Briefkastenfirmen
:Das Transparenzregister hat seinen Namen nicht verdient

Nach den Enthüllungen durch die Panama Papers forderte Finanzminister Schäuble maximale Transparenz für Briefkastenfirmen. Doch sein Gesetzentwurf dazu ist eine Mogelpackung.

Kommentar von Vanessa Wormer

Das Register ist Bestandteil der sogenannten vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Damit will die EU stärker gegen Korruption und Geldwäsche vorgehen und mehr Transparenz herstellen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende Juni 2017 umsetzen. Bisher blieben die Hintermänner, die hinter den offiziellen Eigentümern und Gesellschaftern von Firmen standen und wirtschaftlich profitierten, oft verborgen.

Es gab Streit innerhalb der Regierung: Maas war für mehr Offenheit, Schäuble dagegen

Das deutsche Transparenzregister soll laut Finanzministerium in erster Linie als Portal fungieren, über das Dokumente aus anderen elektronischen Registern wie dem Handelsregister abrufbar sind. Nur soweit sich der "wirtschaftlich Berechtigte" daraus nicht herleiten lasse, werde eine Meldung jenes wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verlangt.

Aus dem Finanzministerium heißt es, man habe sich bei der Umsetzung an den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie orientiert. Diese sieht nicht zwingend einen öffentlichen Zugang vor. Allerdings haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die Mindestanforderungen hinauszugehen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hatten sich mehrere Ministerien gegen Schäubles Kurs gestellt, darunter das von Heiko Maas geführte Justizministerium. Maas war für ein öffentliches Register, zu dem jeder Zugang haben sollte. Ein solches Register hatte er auch nach den Enthüllungen rund um die Panama Papers angekündigt. Auch die Referentenentwürfe aus dem Bundesfinanzministerium sahen zunächst ein offenes Register vor. Nun weicht Schäuble aber von diesen Plänen ab - aus Datenschutzgründen, wie es heißt.

Offenbar haben Wirtschaftsverbände Druck ausgeübt. Der Verband der Familienunternehmer hatte in einer Stellungnahme gefordert, dass die Namen von Firmeneigentümern nicht öffentlich sein dürfen. Sie sehen eine Gefahr für Entführungen und Erpressungen. Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter Transparency International Deutschland und das Netzwerk Steuergerechtigkeit, kritisieren dagegen Schäubles Kehrtwende und fordern ein offen zugängliches Firmenregister.

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