G20 - Hamburg:Fünf Jahre nach G20-Krawallen: Taten zum Teil verjährt

G20 - Hamburg: Ein Randalierer wirft im Schanzenviertel ein Fahrrad in Richtung von Wasserwerfern. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild
Ein Randalierer wirft im Schanzenviertel ein Fahrrad in Richtung von Wasserwerfern. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Der fünfte Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg könnte für einige der unerkannten Teilnehmer an den damaligen Ausschreitungen eine Erleichterung bedeuten. Sofern sie nur geringere Straftaten wie Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung begangen haben, verjähren diese nach fünf Jahren. Das gelte allerdings nicht für Delikte wie schweren Landfriedensbruch und gefährliche oder gemeinschaftliche Körperverletzung, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. Zurzeit seien noch vier Strafverfahren gegen bekannte und weitere zwölf gegen unbekannte Beschuldigte offen.

Die Gerichte haben bislang 246 Urteile gesprochen, wie der Senat kürzlich auf eine Große Anfrage der Linksfraktion der Bürgerschaft mitteilte. Rund 30 Anklagen seien noch beim Amtsgericht anhängig, sagte ein Gerichtssprecher. Am Landgericht werden sich voraussichtlich 72 Angeschuldigte in acht Prozessen verantworten müssen. Dabei geht es um eine Auseinandersetzung in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld. 150 bis 200 Gipfelgegner waren in einem Aufmarsch Richtung Innenstadt gezogen. Sie griffen nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Polizeieinheit aus Schleswig-Holstein mit Steinen an. Die Bundespolizei stoppte daraufhin den Aufmarsch.

© dpa-infocom, dpa:220702-99-882962/2

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