Flüchtlinge:Schweden schiebt ab

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Schwedische Polizisten nehmen Flüchtlinge in Malmö in Empfang. Doch das Land rechnet damit, dass grob die Hälfte der Neuankömmlinge aus 2015 nicht bleiben darf. (Foto: Johan Nilsson/Reuters)

Die Regierung bereitet sich darauf vor, bis zu 80 000 der zuletzt ins Land gekommenen Flüchtlinge wieder auszuweisen. Bis dahin wird es aber noch Monate dauern.

Von Silke Bigalke, Stockholm

Die schwedische Regierung bereitet sich darauf vor, Flüchtlinge in großer Zahl abzuschieben. Innenminister Anders Ygeman sagte der Zeitung Dagens Industrie, er rechne damit, zwischen 60 000 und 80 000 der Menschen auszuweisen, die vergangenes Jahr in Schweden Asyl beantragt haben. Man wolle sie zunächst überzeugen, freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Wenn das nicht gelinge, müsse es "eine Rückkehr mithilfe von Zwang geben", so der Innenminister.

Seine Rechnung ist simpel, sie stützt sich auf die Statistik der Einwanderungsbehörde: Etwa 163 000 Menschen haben 2015 in Schweden Asyl beantragt, mehr als je zuvor. Die Behörde entschied über 58 802 Asylanträge, in 32 631 Fällen positiv. Das ergibt eine Quote von 55 Prozent derer, die nach abgeschlossenem Asylverfahren bleiben durften. 45 Prozent wurden abgelehnt, aufgrund der Dublin-Regel an andere Länder verwiesen oder das Verfahren wurde eingestellt, etwa weil der Betroffene seinen Antrag zurückgezogen hat.

Innenminister Ygeman rechnet nun damit, dass grob die Hälfte der 163 000 Neuankömmlinge aus 2015 nicht bleiben darf. Es ist eine unsichere Schätzung, denn die Asylbehörde befindet über jeden Fall individuell. 2014 gingen noch 58 Prozent ihrer Entscheidungen gut für den Antragsteller aus. Weil Schweden für seine großzügige Flüchtlingspolitik bekannt ist, haben dort in den vergangenen Jahren, gemessen an der Einwohnerzahl, stets mehr Menschen Hilfe gesucht als in allen anderen EU-Ländern. Doch als im Oktober die Zahl der Neuankömmlinge auf fast 40 000 im Monat stieg, schlug die Einwanderungsbehörde Alarm. Die Regierung verschärfte das Asylgesetz, beschloss Aufenthaltserlaubnisse öfter zu beschränken und Ausweise an der Grenze zu kontrollieren. Wer sich nicht identifizieren kann, darf seither nicht mehr einreisen.

Nun plant die Regierung, auch die Ausreise straffer zu organisieren. "Bereits heute werden Flugzeuge gechartert, was recht kosteneffektiv ist", sagt Ygeman. Dies könne in Zusammenarbeit mit der EU oder anderen EU-Ländern organisiert werden. Außerdem verhandele die Regierung mit Herkunftsländern der Flüchtlinge in Nordafrika und mit Afghanistan darüber, dass sie die Menschen zurücknehmen. Für abgewiesene Asylsuchende soll es zudem unangenehmer werden, in Schweden zu bleiben. Von Juni an sollen sie keine Unterkunft, Kleidung oder Verpflegung mehr erhalten. Die Regierung setzt darauf, dass dann mehr Menschen ohne Asylrecht freiwillig das Land verlassen. Um die aufzugreifen, die nicht freiwillig gehen, möchte die Polizei enger mit der Migrationsbehörde kooperieren und schneller eingreifen, wenn ein Antrag abgelehnt wurde. Der Innenminister befürchtet, ein "gut entwickelter Markt für illegale Arbeit" erhöhe den Anreiz zu bleiben. Es müsse schwere Konsequenzen für Firmen haben, Arbeiter ohne Papiere zu beschäftigen.

Die Grenzpolizei, die auch für Abschiebungen zuständig ist, müsse auf 2000 Kräfte verdoppelt werden, forderte deren Chef Patrik Engström. Auch der Rest der schwedischen Polizei möchte wegen der Flüchtlingslage aufstocken. Die Sicherheit rund um Asylunterkünfte ist zunehmend Thema. 2015 habe es dort mehr als doppelt so viele Gewalttaten und Drohungen gegeben als 2014, meldete die schwedische Nachrichtenagentur TT. Anfang der Woche war eine 22-jährige Helferin in einer Asylunterkunft nahe Göteborg gestorben, nachdem ein Bewohner sie mit einem Messer verletzt hatte. Der mutmaßliche Täter ist ein unbegleiteter 15-jähriger Flüchtling.

Bis das Abschieben losgeht, dauert es Monate. Knapp 182 000 Menschen haben sich im System der Einwanderungsbehörde angesammelt, die auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Im Schnitt braucht die Behörde zwei Jahre, um ein Urteil zu fällen.

© SZ vom 29.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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