Flüchtlinge:Gericht: Versammlungsverbot in Heidenau bleibt teilweise bestehen

Dresden (dpa) - Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau bleibt nach einer Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen teilweise bestehen. Alle vom Bündnis "Dresden Nazifrei" für heute geplanten Veranstaltungen dürfen aber stattfinden, so die Richter am Abend. Damit gaben sie teilweise einer Beschwerde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Dresden zuvor das generelle Demonstrationsverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

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Dresden (dpa) - Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau bleibt nach einer Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen teilweise bestehen. Alle vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ für heute geplanten Veranstaltungen dürfen aber stattfinden, so die Richter am Abend. Damit gaben sie teilweise einer Beschwerde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Dresden zuvor das generelle Demonstrationsverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

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