Erfurt:Gewalt in Flüchtlingsunterkünften: Schutz soll besser werden

Lesezeit: 1 min

Erfurt (dpa/th) - Kommunen sollten nach Einschätzung von Thüringens Migrationsbeauftragten Mirjam Kruppa den Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften verbessern. Für viele Unterkünfte müssten die Gewaltschutzkonzepte neu erarbeitet oder verbessert werden. "Das kann man nicht irgendwo abschreiben", sagte Kruppa.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Kommunen sollten nach Einschätzung von Thüringens Migrationsbeauftragten Mirjam Kruppa den Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften verbessern. Für viele Unterkünfte müssten die Gewaltschutzkonzepte neu erarbeitet oder verbessert werden. „Das kann man nicht irgendwo abschreiben“, sagte Kruppa.

Um Bewohner, Mitarbeiter und Helfer zu schützen, seien neben Umbaumaßnahmen teils auch Änderungen in der Organisation der Einrichtungen nötig. „Ich glaube nicht, dass es da um Großinvestitionen geht“, sagte Kruppa. „Es geht da hauptsächlich um Arbeitsprozesse, um Bewusstsein und Reflexion.“ In Thüringen gilt seit dem 1. September eine neue Verordnung, die Mindeststandards bei der Betreuung und Unterbringungen von Geflüchteten festlegt. Dazu gehört, dass für jede Gemeinschaftsunterkunft bis September ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet werden soll.

Kruppa sagte, mit den Schutzkonzepten solle vor allem verhindert werden, dass Kinder, Jugendliche, Frauen oder nicht-heterosexuelle Menschen zu Opfern von Übergriffen werden. Beispielsweise seien in vielen Flüchtlingsheimen die Waschmaschinen-Räume im Keller der Gebäude untergebracht. Auch Dusch- und Waschräume befänden sich häufig dort. „Das sind natürlich Gefahrenbereiche für Frauen“, sagte Kruppa. Deshalb könne über ein Gewaltschutzkonzept zum Beispiel sichergestellt werden, dass es dort Bewegungsmelder für das Einschalten des Lichts gebe oder dass Duschtüren von innen abschließbar seien müssten.

Ihrer Meinung nach müsse zu einem Gewaltschutzkonzept auch gehören, dass Männer und Frauen nachts getrennte Wege hätten, wenn sie die Toiletten benutzen wollen. „Das hat alles mit Gewaltprävention zu tun“, sagte sie. Nach der neuen Verordnung müssen Mitarbeiter und Ehrenamtliche in den Einrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge arbeiten wollen. Ein aktualisiertes, erweitertes Führungszeugnis müssen sie demnach alle zwei Jahre vorlegen. In Kindertagesstätten oder Kinderheimen gebe es Schutzkonzepte schon seit Jahren, sagte Kruppa. Auch für den Flüchtlingsbereich hätten Kommunen wie beispielsweise Jena oder der Unstrut-Hainich-Kreis bereits sehr gute Gewaltschutzkonzepte erarbeitet. Nach Ablauf der Frist von einem Jahr werde das Landesverwaltungsamt prüfen, ob die Konzepte in den Kommunen vorliegen und in der Praxis angewandt würden, sagte Kruppa. „Ich gehe davon aus, dass auch bei den Kontrollen der Einrichtung - die es ja regelmäßig gibt - danach gefragt wird.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: