Flüchtlinge:Auch Abgelehnte haben Rechte

Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige

Ein Justizbeamter in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) der Bezirksregierung Detmold.

(Foto: picture alliance/dpa)
  • Eine bemerkenswert hohe Zahl von Abschiebehaftsfällen erweist sich nachträglich als rechtswidrig. Das zeigen Erkenntnisse eines Flüchtlings-Anwalts und des Bundesgerichtshofs.
  • Die Bundesregierung hat dazu keine systematische Erfassung.
  • Hört man sich unter Juristen um, ahnt man die Ursachen der Pannen: Unerfahrene Beamte treffen auf ein kompliziertes Verfahren.

Von Bernd Kastner, Stuttgart

Peter Fahlbusch hat einen ganz speziellen Film mitgebracht zur Tagung. Unten am Bildschirm tauchen immer neue Zeilen auf, nach ein paar Sekunden verschwinden sie oben ins Nichts. Mit diesem Nichts will sich Fahlbusch nicht abfinden, deshalb läuft der Film, während er referiert. Der Film zeigt eine durchlaufende Excel-Tabelle, sie will Fehler im Justizsystem darlegen: Dass Hunderte abgelehnte Flüchtlinge in Deutschland unrechtmäßig in Abschiebehaft kommen.

Fahlbusch ist Anwalt, seine Liste enthält jene seiner Mandanten seit 2001, deren Haft rechtskräftig für rechtswidrig erklärt wurde. Knapp jeder zweite seiner Mandanten (genau 842) saß zu Unrecht im Gefängnis, mal für einen Tag, mal für mehrere Monate.

Fahlbuschs Film lief am Wochenende auf den "Hohenheimer Tagen", einer Konferenz zum Migrationsrecht in der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, wo sich Jahr für Jahr die Asylszene trifft, Richter, Anwälte, Wissenschaftler, Aktivisten. "Bewährungsprobe für die Menschenrechte" heißt es im Titel als Kommentar zur deutschen und europäischen Migrationspolitik. Das passt zeitlich, da Berlin wieder über schärfere Abschieberegeln debattiert. Nicht diskutiert wird, ob Behörden und Gerichte ein Problem haben, wenn es um ein Grundrecht geht, das auch abgelehnten Flüchtlingen zusteht: Freiheit.

Wolfsburg, München, Euskirchen, Bitterfeld. In Fahlbuschs Liste laufen Städte aus ganz Deutschland durch, Städte, in denen Ausländerbehörden oder Polizei einen rechtswidrigen Haftantrag verfasst haben. Kein Anwalt vertritt mehr Abschiebehäftlinge als der Hannoveraner Fahlbusch. Dass viel schief läuft, sagt nicht nur er, das stellte auch Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, fest: Haftentscheidungen der Amtsgerichte hätten sich bei einer BGH-Prüfung "in einem bemerkenswert hohen Umfang - geschätzt 85 bis 90 Prozent - als rechtswidrig erwiesen". Das schrieb sie 2014.

Und heute? Auf SZ-Anfrage zählte der BGH nach: Seit 2015 beschäftigte man sich mit 301 Abschiebehaftfällen; davon verwies der BGH gut 13 Prozent zurück an Landgerichte, um nachzubessern; 99 Fälle entschied er selbst: "Hier wurde in der Regel die Haftanordnung für rechtswidrig erklärt." Fast jeder dritte Fall also.

737, 788, 828. In der rechten Spalte von Fahlbuschs Tabelle addiert sich die Gesamtzahl der unrechtmäßigen Hafttage. 1242, 1279, 1283. Mit jeder Sekunde wächst sie. Und so gut wie niemanden schert das, weder in Politik noch Justiz. Fahlbusch hat eine Stichwortliste erstellt von wiederkehrenden Gründen: Geplante Festnahme ohne richterliche Entscheidung, keine ausreichenden Angaben im Haftantrag, Haftantrag dem Betroffenen nicht ausgehändigt, kein oder falscher Dolmetscher, inhaftiert, obwohl nicht ausreisepflichtig, und und und.

"Diese Flüchtlinge haben keine Lobby"

Ausführlich nachlesen lässt sich das in den Entscheidungen des BGH, wenn er die Landgerichte korrigiert: Einmal saß einer zu lange in Haft, weil die Polizei keine Zeit für seine Abschiebung hatte, wegen eines Großeinsatzes. Einmal wurde Fahlbusch als Anwalt so knapp zur Anhörung geladen, dass er in dreieinhalb Stunden von Hannover nach Görlitz hätte fahren müssen. Die Gründe sind mannigfaltig, immer wieder aber urteilt der Bundesgerichtshof: Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Hört man sich unter Juristen um, ahnt man die Ursachen der Pannen: Unerfahrene Beamte treffen auf ein kompliziertes Verfahren und zitieren dann schon mal ein veraltetes Gesetz als Haftbegründung. Mitunter gebe man solche Verfahren jungen Richtern oder denen, die sich sonst um Mord und Lebenslang kümmern.

"Diese Flüchtlinge haben keine Lobby." Fahlbusch erklärt sich so, warum das Thema kaum jemanden interessiert. Das ist auch der Tenor in Hohenheim: Weil die Leidtragenden der Justizfehler "nur" abgelehnte Flüchtlinge sind, und weil nach jahrelanger Asyldebatte weitgehend gesellschaftlicher Konsens besteht, möglichst viele rasch von ihnen außer Landes zu schaffen. So erklärt sich Fahlbusch auch, dass die Bundesregierung keine belastbaren Zahlen und kaum Interesse an seinen Erkenntnissen habe.

Eine systematische Erfassung der rechtswidrigen Abschiebehaftfälle fehlt

Auf SZ-Anfrage verweist das Justizministerium aufs Innenressort. Dieses verweist umgekehrt aufs Justizministerium und ergänzt: Abschiebungen sind Ländersache; und alles, was die Länder nach einer Bundestagsanfrage der Linken nach Berlin meldeten, kann man auf 136 Seiten nachlesen. Nicht enthalten ist eine systematische, vergleichbare Erfassung der rechtswidrigen Abschiebehaftfälle.

Gegen Kritik hat die Bundesregierung das System ganz allgemein verteidigt, das war im November: "Erfahrungsgemäß prüfen die zuständigen Amtsgerichte Haftanträge in Abschiebungshaftfällen sehr genau". Und: "Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass dadurch ein umfassender Schutz von Grund- und Menschenrechten gewährleistet ist." Im Jahr 2017 gab es bei rund 24 000 Abschiebungen gut 4000 Fälle von Abschiebehaft. Davon rechtswidrig? Unbekannt.

Flüchtlinge: Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover vertritt Abschiebehäftlinge.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover vertritt Abschiebehäftlinge.

(Foto: Bernd Kastner)

Inzwischen ist durchgesickert, dass die Bundesregierung, wenn sie demnächst die Abschieberegeln verschärft, auch das Haftverfahren verändern will. Behörden und Richter sollen sich leichter tun, es korrekt anzuwenden. Was unterm Strich heißen dürfte: Die Anforderungen an Abschiebehaft werden gesenkt.

Was haben jene Flüchtlinge überhaupt davon, wenn ihre Haft für unrechtmäßig erklärt wird? Die meisten sind tatsächlich ausreisepflichtig und dann, wenn sie obsiegen, längst weg. Manche, sagt Fahlbusch, freuen sich über ein paar hundert Euro Haftentschädigung. Andere sind froh, dass sie die Haftkosten von oft vielen tausend Euro nicht zahlen müssen, wenn sie später legal wieder einreisen. Für fast alle aber sei es emotional wichtig: "Man gibt ihnen ein Stück Würde zurück", sagt Fahlbusch. "Die Botschaft lautet: Du hast Rechte."

Grundrecht gilt unabhängig von Sympathie

Er setze sich für diese Leute nicht deshalb ein, weil sie ihm besonders lieb wären, sagt Fahlbusch. Oder weil er unbedingt wolle, dass sie in Deutschland bleiben. Es gehe ihm ums Grundsätzliche, um das Grundrecht der Freiheit. "Der Rechtsstaat beweist sich da, wo wir mit Leuten zu tun haben, die wir nicht haben wollen." So ein Grundrecht sei nun mal an keinen "Sympathie-Test" gekoppelt.

"Da inhaftieren wir Leute in unserem Land, dann müssen wir uns auch kümmern, dass es richtig läuft, dass die Spielregeln eingehalten werden." Akzeptiere man, dass man es mit den Spielregeln bei denen am Rande nicht so genau nehmen müsse, dann könnten bald weitere Regeln zur Disposition stehen. "Ich will", sagt Fahlbusch, "dass in meinem Land so etwas wie Haft richtig läuft."

22 029, 22 030, 22 057. Nach knapp neun Minuten ist Fahlbuschs Film durchgelaufen. 842 Fälle in 842 Zeilen. Ganz rechts unten steht die addierte Zahl der Hafttage, die seine Mandanten zu Unrecht im Gefängnis saßen: 22 077. Das sind, umgerechnet, mehr als 60 Jahre.

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