Extremismus:Gericht hebt Ausreiseverbot für Syrer auf

Extremismus
Das Verwaltungsgericht Aachen hob das Ausreiseverbot gegen den 35-jährigen Syrer auf. Foto: Marius Becker (Foto: dpa)

Aachen (dpa) - Ein 35-jähriger Syrer, der als islamistisch-terroristischer Kämpfer unter Verdacht gestanden hatte, darf nach einer Gerichtsentscheidung wieder frei reisen.

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Aachen (dpa) - Ein 35-jähriger Syrer, der als islamistisch-terroristischer Kämpfer unter Verdacht gestanden hatte, darf nach einer Gerichtsentscheidung wieder frei reisen.

Das Verwaltungsgericht Aachen hob das 2015 gegen ihn verfügte Ausreiseverbot der Städteregion Aachen aufgrund einer "veränderten Tatsachenlage" auf. Die Lage in Syrien und die persönliche Situation des Mannes hätten sich verändert, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Syrer werde wohl nicht mehr in sein Heimatland reisen, um zu kämpfen oder die kämpfende Truppe zu unterstützen, stellte der Vorsitzende Richter Harry Addicks fest. Es bestehe durch den Mann für Deutschland keine Gefährdungslage mehr. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind zugelassen (Az 8 K 2344/15).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte 2015 den Verdacht, dass der Syrer an Kämpfen islamistisch-terroristischer Gruppen teilgenommen hatte. Sein mittlerweile nicht mehr abrufbares Facebook-Profil aus dem Jahr 2013 hatte ihn demnach als Dschihadist mit einer Kalaschnikow in Aleppo gezeigt. Daraufhin verfügte die Städteregion Aachen das Ausreiseverbot aus Deutschland und zog den syrischen Reisepass des Mannes ein. Gegen die Ordnungsverfügung hatte der Mann geklagt.

Aufgrund der Sachlage sei den Behörden damals nichts anders übrig geblieben, als den Reisepass einzuziehen, sagte Addicks und wies diesen Teil der Klage ab. Das Gericht gehe davon aus, dass er die Bürgerkriegsparteien nur kurze Zeit unterstützt hatte. "Ob er selbst mit der Waffe geschossen hat, wissen wir nicht", sagte der Richter. Die Lage in Syrien habe sich stark verändert und auch die Lebenssituation des Mannes, der mittlerweile drei Kinder habe. Das Ausreiseverbot müsse der Mann als Warnschuss verstehen.

Der Kläger sagte vor Gericht, er habe sich bei einer humanitären Hilfsorganisation engagiert und dabei zu einem kleinen Teil oppositionelle Bürgerkriegsparteien logistisch unterstützt. Er habe aber nie einen Schuss abgegeben. Er sei kein Islamist. Er wolle aber wieder normal leben und auch in europäische Länder reisen.

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