Berlin:Gewalt von Linksextremisten: Opfer schildern Angriff

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Ein Polizeibeamter steht in einem Hauseingang in der Rigaer Straße. (Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild)

Rund einen Monat nach einem Angriff von Linksextremisten aus einem teilweise besetzten Haus in Berlin-Friedrichshain auf einen Hausverwalter und Rechtsanwalt...

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Berlin (dpa/bb) - Rund einen Monat nach einem Angriff von Linksextremisten aus einem teilweise besetzten Haus in Berlin-Friedrichshain auf einen Hausverwalter und Rechtsanwalt haben die Opfer schwere Vorwürfe gegen Senat und Polizei erhoben. Die Polizei habe ihnen zuvor Schutz verweigert und unmittelbar nach dem Angriff vor der Rigaer Straße 94 die Täter nicht verfolgt, sagten der Hausverwalter Torsten Luschnat und der Rechtsanwalt Markus Bernau am Montag auf einer Pressekonferenz der CDU.

Obwohl sie die rechtmäßigen Vertreter des Hauseigentümers seien, erhielten sie keinen Zutritt zu den öffentlichen Flächen im Gebäude, weil die Besetzer das mit Gewalt verhindern würden. Luschnat beschrieb den Angriff am Morgen des 13. Juli, als sie zu zweit ohne weitere Begleitung eine leere Wohnung im Haus begutachten wollten. „Wir sind dort sofort auf Widerstand gestoßen.“

In der Toreinfahrt hätten sich Bewohner verbarrikadiert. Der Anwalt und er seien dann wieder auf die Straße gegangen und hätten kurz darauf bemerkt, dass sie verfolgt wurden. „Wir sind von mehreren Personen angegriffen worden, alle waren vermummt, alle waren bewaffnet mit unterschiedlichen Gegenständen.“ Ein vermummter Mann habe ihn mit einem Teleskop-Schlagstock angegriffen, berichtete Luschnat.

„Ich bin relativ schnell zu Boden gegangen durch den Schlagstock.“ Beim Wiederhochkommen habe er die erste Ladung Reizgas abbekommen. „Ich war etwa 25 Minuten blind und habe nur noch gehört. Jede Hautpartie brennt, Sie stehen quasi in Flammen. Die Schmerzen sind so groß, dass man nicht mehr viel wahrnimmt.(...) Etliche Personen prügelten auf mich ein mit Füßen und Händen“, schilderte der Hausverwalter die Attacke. Später habe er gehört, dass Mitglieder des gewalttätigen schwarzen Blocks der Linksautonomen im Haus gewesen seien, weil sie in der Nacht zuvor im Stadtteil Autos demoliert hätten.

Rechtsanwalt Bernau, der schon einige Meter weiter war, sah nach eigenen Angaben, wie drei Polizeiautos vorfuhren. „Es war nicht so, dass (die Polizisten) die Täter in der Situation verfolgten, sondern sie konnten sich ungehindert in das Haus zurückziehen.“ Die Polizisten hätten alle Schutzkleidung und Helme getragen. „Sie hätten rausspringen und den Personen hinterherrennen können. Das fand aber nicht statt.“ Der Einsatzleiter habe ihm danach gesagt, dass es zu diesem Haus die Anweisung gebe, sich vor Betreten des Hauses die Erlaubnis der Polizeiführung zu holen.

Laut dieser Anweisung, die er inzwischen gelesen habe, müsse die Polizei auch in diesen akuten Gefahrensituationen von der Strafverfolgung absehen, sagte der Anwalt. Das sei aber „Strafvereitelung im Amt“.

Hausverwalter Luschnat warf den Bewohnern und Besetzern vor, die Umgebung des Hauses und die Nachbarn mit Sachbeschädigungen und persönlichen Drohungen zu terrorisieren. Auch Anwälte und Handwerker des Eigentümers würden bedroht. Im Haus seien Wohnungstüren mit Stahlgittern verstärkt, tragende Wände und Brandwände durchbrochen, damit man aus dem Vorderhaus ins Hinterhaus fliehen könne. Überall seien illegale Leitungen zum Abzapfen von Strom verlegt, vom Vorderhaus durch den Hinterhof liege dafür ein „unteramgroßes Kabel“.

Nach Darstellung des Anwalts und des Verwalters gibt es nur noch drei rechtskräftige Mietverträge. Alle anderen Mieter seien längst ausgezogen, die Verträge würden „nur zum Schein aufrechterhalten“. Es sei ihr Recht als Vertreter des Eigentümers Zugang zum Haus und zu Hof, Keller und Treppenhäusern zu erhalten.

„Wir wollen die ordnungsgemäßen Rechtswege einhalten, aber die notwendige Unterstützung der Polizei wird uns verweigert“, sagte der Anwalt. „Dafür brauchen wir keine Urteile, sondern das ist Rechtslage.“ Damit kritisierte er Innensenator Andreas Geisel (SPD), der immer wieder auf Zivilgerichte verweist und von notwendigen Räumungsklagen spricht.

Heftige Kritik an Geisel kam auch vom früheren Polizeidirektor und Experten für Polizeirecht, Michael Knape. Geisel vermische Zivilrecht, Gefahrenabwehrrecht und Strafprozessrecht. „Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, (...) schrumpft das Ermessen auf null. Wir müssen einschreiten, weil sonst Amtspflichtverletzung vorliegt.“ Dass die Polizei die Täter nicht verfolge und sich keinen Zugang zu dem Haus verschaffe, dürfe nicht passieren.

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