Ex-RAF-Terroristin Verena Becker:Juristische Abkühlung

Beihilfe statt Mittäterschaft: Der Bundesgerichtshof hob nicht nur den Haftbefehl gegen Verena Becker auf, sondern korrigierte auch den Tatverdacht.

Hans Leyendecker

Die Killer der Roten Armee Fraktion kannten keine Gnade. Aber eine gewisse Gnadenlosigkeit durchwebte, bislang jedenfalls, auch die Debatte über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker. Für so eine, die vor 32 Jahren wegen versuchten Mordes an Polizisten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, durfte es keine Unschuldsvermutung geben.

Verena Becker im Dezember 1977. (Foto: Foto: dpa)

Sie war die idealtypische Killerin, die Mörderin des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback - selbst wenn sie nicht den Finger am Abzug hatte. "Noch einmal lebenslang für Verena Becker?", lauteten Schlagzeilen.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese überhitzte Debatte in einem rechtsstaatlich bemerkenswerten Beschluss abgekühlt. Der Schriftsatz enthält Wegweisungen für das Verfahren und hält alles offen. Die Richter hoben nicht nur den Haftbefehl gegen die ehemalige Terroristin auf, sondern korrigierten auch den Tatverdacht.

Beihilfe statt Mittäterschaft

Sie gehen nicht mehr von Mittäterschaft, sondern von Beihilfe aus. Zwischen beiden Strafvorwürfen liegen manchmal nur Nuancen, aber es können auch Welten sein. Der umlaufende Verdacht, die 57-Jährige sei bei dem Attentat auf Buback dabei gewesen, mag ein Beleg für Eiferertum in vermeintlich guter Sache sein. Nach Meinung der Richter ist er aber unzutreffend.

Nach ihrer vorläufigen Wertung hat Verena Becker keinen Beitrag "von wesentlicher Bedeutung" für das Attentat geliefert. Sie soll vorher eingeweiht gewesen sein und nach dem Mordanschlag Bekennerbriefe verschickt haben.

Falls sie verurteilt werden sollte, muss sie wohl keine hohe Haftstrafe fürchten. Aber sie hat schon lebenslang in einem doppelten Sinn - auch weil sie einst zur Mörderbande gehörte.

© SZ vom 24.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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