Europäischer Gerichtshof:Orbán widersetzt sich Flüchtlings-Urteil

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1294 Schutzsuchende sollte die Regierung in Budapest aufnehmen, ließ aber keinen einzigen ins Land. Nun verpflichtet der Europäische Gerichtshof Ungarn und die Slowakei zur Solidarität.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Die Slowakei und Ungarn müssen auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen, die ihnen die Europäische Union per Quote zugewiesen hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch Klagen der beiden Länder gegen eine im September 2015 getroffene Entscheidung der EU "in vollem Umfang" ab. Auf dem Höhepunkt der Migrationskrise hatten die EU-Innenminister beschlossen, in den kommenden zwei Jahren 120 000 Flüchtlinge, die in Griechenland und Italien landen, in andere EU-Staaten weiterzuschicken. Ungarn, Tschechien, Rumänien und die Slowakei wurden überstimmt.

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