Europäischer Gerichtshof:Grüße nach Warschau

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Demonstranten vor dem Präsidentenpalast in Warschau im Dezember 2017. Kritiker der polnischen Regierung warnen vor einem Abbau des Rechtsstaats. (Foto: Janek Skarzynski/AFP)

Der EuGH definiert in einem portugiesischen Fall richterliche Unabhängigkeit - Adressat ist aber Polen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man kann nicht behaupten, es sei keine Bewegung im Konflikt zwischen der EU-Kommission und Polen. Bewegung ist da, nur die Richtung stimmt nicht. In Warschau treibt man unbeirrt eine "Justizreform" voran, die diesen Namen nicht verdient, sondern einzig den Abbau des Rechtsstaats vollzieht. Gerade erst sind die Mitglieder des Landesjustizrates ernannt worden, denen niemand zutraut, dass sie Garanten der Unabhängigkeit polnischer Richter sein werden. Derweil läuft in Brüssel das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags an. Es wird zwar kaum zu echten Sanktionen führen - Ungarn dürfte die dafür nötige Einstimmigkeit verhindern -, könnte aber auch ohne den finalen Akt den politischen Druck erhöhen.

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