Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Straßburg weist Chodorkowskijs Klage ab

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Prozess gegen den ehemaligen Ölmagnaten Michail Chodorkowskij als "nicht politisch" eingestuft und damit den wichtigsten Klagepunkt zurückgewiesen. Die Straßburger Richter rügten Russland aber in zwei anderen Punkten.

Spektakuläre Niederlage für den schärfsten Gegner von Regierungschef Wladimir Putin: Der Ex-Ölmagnat Michail Chodorkowskij ist mit einer Klage in Straßburg gegen russische Willkürjustiz gescheitert. Das Verfahren gegen den 47-Jährigen wurde als nicht politisch eingestuft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies diesen Teil seiner Grundrechtsbeschwerde ab.

Michail Chodorkowskij im Dezember 2010. (Foto: dapd)

Es gebe zwar einen solchen Verdacht, aber es fehlten die wasserdichten Beweise, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. Die Behörden müssten auch gegen Kremlkritiker vorgehen können. "Der politische Status garantiert keine Immunität", befanden das Gericht.

Allerdings erkannten die sieben Richter einstimmig zwei Verletzungen des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung an. Dabei geht es um die Bedingungen der Untersuchungshaft Chodorkowskijs und um seine Behandlung im Gerichtssaal. Der Geschäftsmann wurde 2005 im Gerichtssaal in einem Käfig vorgeführt.

Das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde aus mehreren Gründen verletzt: wegen der Umstände der Festnahme des einstigen Chefs des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, wegen der Dauer seiner Untersuchungshaft und wegen Verfahrensmängeln in Verbindung mit der Untersuchungshaft.

Der Gerichtshof sprach dem inhaftierten Kremlkritiker außerdem ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Die Entscheidung ist nicht endgültig; gegen sie kann Berufung beantragt werden. Dieses Urteil betrifft den ersten Strafprozess gegen Chodorkowskij, bei dem er 2005 wegen Betrugs, Veruntreuung und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Straflager verurteilt worden war.

Ein Gericht in Moskau prüft unterdessen den Antrag Chodorkowskijs auf vorzeitige Haftentlassung. Die Bitte sei eingegangen und werde geprüft, sagte die Sprecherin des Moskauer Stadtgerichts, Anna Ussajewa, nach Angaben der Agentur Interfax.

Er habe mehr als die Hälfte seiner insgesamt 13-jährigen Straflagerhaft verbüßt und bitte deshalb um Entlassung, hieß es in dem Schreiben Chodorkowskijs. Russlands berühmtester Häftling betonte, dass er seine Schuld in den insgesamt zwei Moskauer Prozessen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Öldiebstahls nicht anerkenne.

Die Anwälte des Ex-Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos unterstrichen, dass es sich bei Chodorkowskijs Antrag nicht um ein Gnadengesuch beim Präsidenten handele. Die Menschenrechtlerin Ljudmila Alexejewa äußerte sich skeptisch zu den Aussichten einer vorzeitigen Haftentlassung. "Das wäre wunderbar. Aber es ist doch unwahrscheinlich, dass der Antrag bewilligt wird", sagte Alexejewa. Chodorkowskij war bereits 2008 mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.

Menschenrechtler kritisierten die Abweisung der Klage. Der erste Moskauer Prozess gegen Chodorkowski sei "ohne jede Frage" und "ganz offensichtlich" politisch motiviert gewesen, sagte die Moskauer Chefin der Organisation Human Rights Watch (HRW), Tatjana Lokschina.

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