EU-Politik:Amnesty beklagt "Überlebenstest" für Flüchtlinge

Am 22. Januar wurde dieses Foto eines überfüllten Flüchtlingsbootes vor der Küste von Lampedusa aufgenommen. (Foto: dpa)
  • In einem Bericht von Amnesty International wirft die Organisation der EU vor, Flüchtlingen einem grausamen "Überlebenstest" zu unterziehen. Das Risiko zu ertrinken sei der Preis für Asyl und Arbeitsmöglichkeiten.
  • Trotz "Mare Nostrum" sind in diesem Jahr laut Amnesty mindestens 2500 Bootsflüchtlinge ertrunken, die Dunkelziffer liege vermutlich sehr viel höher.

Der "Überlebenstest" für Flüchtlinge

Amnesty International hat den europäischen Staaten vorgeworfen, sie unterzögen Flüchtlinge und Armutsmigranten einem grausamen "Überlebenstest". "Da es keine sicheren, regulären Wege nach Europa gibt, ist das Risiko zu ertrinken der Preis, den viele Flüchtlinge und Migranten bezahlen müssen, um Zugang zu Asyl oder Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten", heißt es in einem Bericht der Menschenrechtsorganisation. Amnesty appellierte an Italien, s eine Seenotrettungsoperation im Mittelmeer so lange fortzusetzen, bis die EU-Staaten eine ebenso effektive Operation in Gang gesetzt hätten.

140 000 gerettete Schiffbrüchige innerhalb von einem Jahr

Seit dem Schiffsunglück vor Lampedusa am 3. Oktober 2013 rettete die italienische Marine mehr als 140.000 Menschen aus Seenot. Trotz der Operation "Mare Nostrum" kamen im Mittelmeer laut Amnesty seit Jahresbeginn mindestens 2500 Bootsflüchtlinge ums Leben (Die Internationale Organisation für Migration zählte in diesem Jahr schon 3072 Flüchtlinge, die im Mittelmeer ertrunken sind). Die Dunkelziffer sei vermutlich hoch, da viele Leichen nie gefunden würden, heißt es weiter.

In dem Bericht kommen mehrere Afrikaner und Araber zu Wort, die unter Todesangst den Weg über das Meer angetreten hatten. Die Menschenrechtler fordern nun: Flüchtlinge sollen direkt an den Landesgrenzen der EU-Staaten Asylanträge stellen können. Außerdem solle das sogenannte Dublin-Abkommen ausgesetzt werden. Dieses sieht vor, das Asylbewerber ihre Anträge nur in dem ersten EU-Staat stellen können, in dem sie ankommen.

© Sz.de/dpa/chwa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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