Brexit:EU startet Verfahren gegen London

Lesezeit: 1 min

"Nennen wir die Dinge beim Namen, das ist illegal", sagt EU-Kommissar Maroš Šefčovič. (Foto: Geert Vanden Wijngaert/dpa)

Brüssel ist erbost über ein Gesetzesvorhaben, mit dem Großbritannien das Nordirland-Protokoll untergraben könnte. Der zuständige Kommissar sagt: "Das ist illegal."

Im Streit um Brexit-Regeln für die britische Provinz Nordirland geht die EU mit Vertragsverletzungsverfahren gegen London vor. Die EU-Kommission reagiert auf ein zu Wochenbeginn präsentiertes Gesetzesvorhaben, mit dem die britische Regierung eine gemeinsame Vereinbarung - das sogenannte Nordirland-Protokoll - untergraben könnte. Konkret geht es um drei rechtliche Verfahren: Zwei werden neu eingeleitet, ein weiteres wiederaufgenommen. Diese können mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und einer Geldstrafe für London enden.

Trotz wiederholter Aufforderungen habe die britische Regierung es versäumt, das Protokoll umzusetzen, teilte die EU-Kommission mit. "Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht." Das sei nicht akzeptabel, sagte der für die Verhandlungen zwischen London und Brüssel zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič. Es gebe keine juristische oder politische Rechtfertigung für die einseitige Änderung einer internationalen Vereinbarung durch Großbritannien. "Nennen wir die Dinge beim Namen, das ist illegal." Sollte die britische Regierung nicht binnen zwei Monaten auf juristische Einwände der EU gegen das neue Gesetzesvorhaben zum Brexit-Vertrag reagieren, könnte die Brüsseler Behörde gegen Großbritannien vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Bis das britische Gesetzesvorhaben das Unterhaus passiert, kann es noch Monate dauern. Bedeutende Folgen haben die Vertragsverletzungsverfahren noch nicht. Mögliche Konsequenzen wie Strafzölle werden in einer Mitteilung der EU-Kommission noch nicht einmal erwähnt.

Das Nordirland-Protokoll ist Teil des 2019 geschlossenen Brexit-Abkommens. Es sieht vor, dass die zum Vereinigten Königreich gehörende Provinz weiter den Regeln des EU-Binnenmarkts und der Europäischen Zollunion folgt. Damit sollen Warenkontrollen zum EU-Mitglied Republik Irland verhindert werden, um ein Wiederaufflammen des Konflikts zwischen Gegnern und Befürwortern einer Vereinigung der beiden Teile Irlands zu verhindern. Dafür ist nun aber eine innerbritische Warengrenze entstanden.

© SZ/dpa/Reuters/saul - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

MeinungGroßbritannien
:Sturheit statt Vernunft

Der Streit um das Nordirland-Protokoll offenbart, wo das Problem der britischen Regierung wirklich liegt: Es fehlt die Fähigkeit zum Kompromiss.

Kommentar von Michael Neudecker

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: