Luxemburg (dpa) - Die Europäische Zentralbank darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein entsprechendes Programm der Notenbank aus dem Jahr 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. Konkret ging es um den EZB-Beschluss, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit dem Namen allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte.
EU:Europäischer Gerichtshof stellt sich hinter Anleihenkäufe der EZB
Luxemburg (dpa) - Die Europäische Zentralbank darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein entsprechendes Programm der Notenbank aus dem Jahr 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. Konkret ging es um den EZB-Beschluss, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit dem Namen allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte.
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