Luxemburg (dpa) - Schwer erkrankte EU-Bürger haben in bestimmten Fällen das Recht auf eine Behandlung im Ausland. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, dass Krankenkassen die Erstattung von Kosten nicht ablehnen dürfen, wenn eine angemessene Behandlung des Patienten im Heimatland nicht rechtzeitig möglich ist. Voraussetzung sei aber, dass die Behandlung zu den Leistungen gehöre, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen seien. Hintergrund des Urteils ist die Klage einer Frau aus Rumänien, die eine Herzoperation in Deutschland selber zahlen soll.
EU:EU-Richter stärken Recht auf Krankenbehandlung im Ausland
Luxemburg (dpa) - Schwer erkrankte EU-Bürger haben in bestimmten Fällen das Recht auf eine Behandlung im Ausland. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, dass Krankenkassen die Erstattung von Kosten nicht ablehnen dürfen, wenn eine angemessene Behandlung des Patienten im Heimatland nicht rechtzeitig möglich ist. Voraussetzung sei aber, dass die Behandlung zu den Leistungen gehöre, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen seien. Hintergrund des Urteils ist die Klage einer Frau aus Rumänien, die eine Herzoperation in Deutschland selber zahlen soll.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema