Luxemburg (dpa) - Billig-Fluggesellschaften dürfen für das Aufgeben von Gepäckstücken eine gesonderte Gebühr berechnen. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einem Gutachten. Die Unternehmen dürften entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Diese Preisfreiheit gelte allerdings nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos befördert werden. Im fraglichen Fall geht es um ein spanisches Gesetz, das die Extrakosten verbietet.
EU:EU-Gutachter: Zusatzgebühr für Gepäck bei Billig-Fliegern rechtens
Luxemburg (dpa) - Billig-Fluggesellschaften dürfen für das Aufgeben von Gepäckstücken eine gesonderte Gebühr berechnen. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einem Gutachten. Die Unternehmen dürften entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Diese Preisfreiheit gelte allerdings nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos befördert werden. Im fraglichen Fall geht es um ein spanisches Gesetz, das die Extrakosten verbietet.
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