Bund muss nur eingeschränkt Auskunft geben
Die Bundesregierung muss Abgeordneten nur eingeschränkt Auskunft über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei in den Ländern geben. Dazu gehören allerdings auch Hinweise auf "disziplinarrechtlich relevantes Verhalten einzelner Bundespolizisten", wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Es gab damit einer Verfassungsbeschwerde der Linksfraktion im Bundestag teilweise statt. (Az: 2 BvE 7/11)
Die Bundespolizei ist vorrangig für die Sicherung von Bahnanlagen und Flughäfen sowie für den Grenzschutz zuständig. In Ausnahmefällen kann sie aber auch die Polizei der Länder unterstützen. 2011 hatte es mehrere solcher Unterstützungseinsätze gegeben, beispielsweise am 1. Mai in Berlin und Heilbronn.
Es ging um einen Einsatz der Bundespolizei in Dresden
In ihrer Anfrage an die Bundesregierung ging es den Linken vor allem um Kundgebungen am 19. Februar 2011 in Dresden anlässlich des Jahrestages der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Aus rechtsradikalen Kreisen war ein Aufmarsch angekündigt worden. Dabei kam es zu schweren Krawallen und heftigen Auseinandersetzungen linker Gegendemonstranten mit der Polizei. Unter anderem wollten die Parlamentarier wissen, ob die Bundespolizei dabei Pfefferspray oder Wasserwerfer eingesetzt hat.
Das Gericht befand, die Regierung habe der Partei Antworten auf eine parlamentarische Anfrage zu dem großangelegten Unterstützungseinsatz der Bundespolizei zu Unrecht verweigert. Die Linke hatte angeführt, dass es laut Presseberichten am Kottbusser Tor, wo vornehmlich Bundespolizisten eingesetzt gewesen seien, einen unverhältnismäßigen Einsatz von Pfefferspray und Reizgas gegeben habe. Damit sei ein konkreter Verdacht rechtswidrigen Verhaltens einzelner Bundespolizisten gegeben gewesen, befand das Gericht. Die Bundesregierung hätte dies aufklären und mitteilen müssen, ob es tatsächlich zu einem solchen Fehlverhalten gekommen sei.
Worüber die Regierung informieren muss
Laut der Karlsruher Entscheidung muss die Bundesregierung den Abgeordneten bei solchen Einsätzen Auskunft über die Gründe eines Einsatzes der Bundespolizei geben. Auch Anfragen über den Umfang der angefragten Kräfte oder deren Ausrüstung seien gegebenenfalls zu beantworten. Dagegen muss die Regierung nicht über das Gesamtkonzept eines Einsatzes informieren, weil dies Sache des jeweiligen Landes ist.
Fragen "zu disziplinarrechtlich relevantem Verhalten von einzelnen Bundespolizisten" wiederum muss der Bund dem Bundesverfassungsgericht zufolge beantworten, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Denn der Bund trage die "dienstrechtliche Verantwortung" für seine Beamten.