Europäisches Menschenrechtsgericht:Weltfremdes Urteil

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Ein Beamter der Guardia Civil versucht, einen der Migranten vom Zaun der spanischen Exklave Melilla herunter zu ziehen. (Archivbild) (Foto: dpa)

Spanien darf weiter umgehend nach Marokko abschieben. Der Richterspruch aus Straßburg wird die teils brutale Praxis der Zurückschiebung von Flüchtlingen begünstigen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Es mag in unserer bürokratisch geordneten Wirklichkeit sehr vernünftig klingen, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Flüchtlingen an den Außengrenzen Europas nun abverlangt. Statt über Zäune mit rasiermesserscharfen Klingen zu klettern, sollen sie doch lieber zum spanischen Grenzposten gehen, einen Asylantrag ausfüllen und auf ihren Bescheid warten. Wären die Verfahren an den europäischen Außenposten im Norden Marokkos so verlässlich, wäre der Rechtsschutz dort gewährleistet - dann würde man den Richtern in Straßburg herzlich zu ihrem Urteil gratulieren.

So aber muss man sagen: Das ist weltfremd und geht an der harten Realität vorbei, der Flüchtlinge ausgesetzt sind. Wohlgemerkt: Es geht um jene Menschen, die Europas Schutz dringend und existenziell benötigen. Sie müssten nach der Logik des Urteils eine echte Chance haben, müssten bis zu einem zuverlässigen Beamten vordringen können, der ihr Anliegen prüft. Das aber lässt sich kaum gewährleisten.

Zu vielfältig sind die Möglichkeiten von Staaten, den Flüchtlingen beispielsweise durch Kooperation mit außereuropäischen Partnern diesen Weg zu verstellen. Das Urteil aus Straßburg wird die teilweise brutale Praxis der Zurückschiebung von Flüchtlingen weiter begünstigen. Mit solchen "Pushbacks" schützt sich Europa vor denen, die Europas Schutz benötigen.

Ist der Menschenrechtsgerichtshof, der im ersten Durchgang zugunsten der Flüchtlinge geurteilt hatte, also vor der eigenen Courage zurückgeschreckt? Denkbar ist auch eine andere Möglichkeit. In Straßburg ist derzeit ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten einen Anspruch auf humanitäre Visa haben. Viele europäische Staaten hatten in der Anhörung im vergangenen Jahr vor einem solchen Szenario gewarnt - weil damit Betroffene in europäischen Vertretungen überall auf der Welt Asyl beantragen könnten. Wenn der Gerichtshof aber wirklich ernst damit machen will, Flüchtlinge auf den bürokratischen Weg zu verweisen, dann müsste er ihnen in der Tat die Türen der europäischen Botschaften öffnen.

Was das Pushback-Urteil wirklich bedeutet, wird man wohl erst erfahren, wenn das Visa-Urteil gesprochen ist.

© SZ vom 14.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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