Prozess:Messerattacken in Duisburg - Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

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Der Angeklagte Maan D. vor dem Oberlandesgericht. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Der 27-jährige bekennende IS-Anhänger hatte gestanden, einen Mann getötet und vier weitere schwer verletzt zu haben. Nun erwartet ihn die höchste Strafe, die das deutsche Recht vorsieht.

Was Maan D. im Frühjahr dieses Jahres getan hat, darüber bestand im Prozess im Grunde kein Zweifel. Der 27-jährige Syrer hatte vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, wo sein Fall verhandelt wurde, ein Geständnis abgelegt. Maan D., so steht es in der Anklageschrift, hat am 9. April in Duisburg einen 35-jährigen Mann mit mindestens 28 Messerstichen umgebracht. Neun Tage später stach er dann mit einem Messer in einem Fitnessstudio vier Besucher nieder und verletzte sie schwer.

Nun hat das Gericht sein Urteil verkündet. Maan D. erwartet das höchste Strafmaß, die das deutsche Recht vorsieht: lebenslange Gefängnisstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine sonst bei Lebenslänglich mögliche und auch häufig vorgenommene Entlassung nach 15 Jahren extrem unwahrscheinlich. Zusätzlich hat das Gericht in seinem Urteil Sicherungsverwahrung angeordnet, das bedeutet, dass D. auch nach Verbüßung seiner Haft bis auf Weiteres in staatlichem Gewahrsam bleibt und nicht in die Freiheit entlassen wird.

Keinerlei Reue gezeigt

Verurteilt wurde D. wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs. Das Urteil entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft, die den Fall an sich gezogen hatte. Der Mann zeige keinerlei Reue, kein Mitgefühl und habe weitere Straftaten angekündigt, mit diesen Argumenten begründete die Anklage ihre Forderung. Er sei der Losung der Terrorgruppe Islamischer Staat gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen, hatte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft gesagt. "Das ist rechtlich das Höchste, was ausgesprochen werden konnte", sagte eine Nebenklagevertreterin. "Deswegen sind wir zufrieden. Das könnte zur Verarbeitung des Geschehenen beitragen. Mehr geht nicht."

"Der Angeklagte hat in einer für den Senat ungewohnten Offenheit seine terroristische Gesinnung dargelegt", sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen. "Er meint, in der militanten Ideologie des Dschihadismus die wahre Religion erkannt zu haben."

D. hatte in seinem Geständnis selbst gesagt, er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen und gehofft, als Märtyrer zu sterben. Der 27-Jährige hatte am vorletzten Prozesstag am Montag erneut das Wort ergriffen und gesagt, er gebe nichts auf das Urteil des Gerichts.

Der Angeklagte war 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen, um dem Militärdienst zu entgehen und hatte 2016 Asyl beantragt. In Duisburg, wo er überwiegend von Sozialleistungen lebte, bekam er eine Wohnung gestellt. Seine Eltern waren in Syrien Lehrer. Der angebotene Deutschkurs sei ihm zu anstrengend gewesen, er habe ihn abgebrochen. An dauerhafter Arbeit habe er kein Interesse gehabt, hatte er ausgesagt. Nach der ersten Bluttat am 9. April in Duisburg hatte er eine Veröffentlichung der Terrorgruppe "Islamischer Staat" in seinem Facebook-Account weiter verbreitet: "Der Islamische Staat wird bleiben. Seine Soldaten erweitern die Kampffronten Tag für Tag, bis die ganze Erde zu einem einzigen Dschihad-Feld wird", heißt es darin.

Auf die Urteilsverlesung zeigte er keine Reaktion. Die Gleichgültigkeit des Angeklagten sei für die Opfer und ihre Familien schockierend gewesen, hatten die Nebenklagevertreter im Prozess gesagt. Auch sein Verteidiger hat offenbar keinen Zugang zu Maan D. gefunden: "Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging", sagte der Anwalt.

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