Der 13. Februar ist ein düsteres Datum in der Geschichte Dresdens. 1945 wurde die Stadt durch Luftangriffe der Alliierten zum Trümmerfeld, 20 000 starben. Nationalsozialisten und später auch die DDR-Führung bedienten sich des Datums für Propagandazwecke (mehr dazu hier). In der jüngeren Geschichte marschierten immer wieder tausende Rechtsextreme ungehindert durch die Stadt, um den Opfern eines angeblichen "Bombenholocausts" zu gedenken. 2010 verhinderten Gegendemonstranten erstmals den Neonaziaufmarsch, genauso in den darauf folgenden Jahren. Doch die Proteste blieben nicht folgenlos. Es kam zu zahlreichen Gerichts-Possen, die der sächsischen Justiz bundesweit den Ruf einbrachten, Nazigegner einschüchtern zu wollen.
Einer der umstrittensten Prozesse ist jetzt zu Ende gegangen. Tim H. wurde vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Beleidigung freigesprochen, wegen mangelnder Beweise und eines fehlenden Strafantrags. Der Richter wandte sich persönlich an Tim H. und die Prozessbeobachter: "Mich betrübt es, dass das Verfahren so lange gedauert hat." Er könne nachvollziehen, wenn die Vorgänge das Vertrauen in die Justiz nicht gerade gestärkt hätten. Deutliche Worte angesichts des grotesken Rechtsstreits, den die Dresdner Staatsanwaltschaft trotz mangelnder Beweise immer weiter vorangetrieben hatte.
Der eigentliche Vorfall liegt sechs Jahre zurück. Am 19. Februar 2011 stellen sich 12 000 Menschen einer geplanten Demo von Neonazis entgegen, der größte Gegenprotest, den Dresden bis dahin gesehen hat. Die gerade mal 3000 angereisten Rechtsextremen kommen nicht weiter als bis zum Hauptbahnhof. Doch die Proteste bleiben nicht immer friedlich. In der Dresdner Südvorstadt durchbrechen ungefähr 500 teilweise vermummte Personen eine Polizeikette, es fliegen Steine und Feuerwerkskörper. Vier Beamte werden verletzt. Rädelsführer der Attacke ist nach Ansicht der Dresdner Staatsanwaltschaft der Berliner Aktivist Tim H. Er soll über ein Megafon die Menge aufgewiegelt und einen Polizisten nach dem Durchbruch der Blockade als "Nazischwein" beschimpft haben, als der auf eine am Boden liegende Frau einschlug.
Im Januar 2013 verurteilte das Amtsgericht in Dresden Tim H. wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung zu knapp zwei Jahren Haft - ohne Bewährung. Dabei war der damals 36-Jährige nicht vorbestraft. Und die Staatsanwaltschaft konnte ihm weder konkrete Taten noch eine Beteiligung nachweisen. Ein Zeuge, der den Angriff auf die Polizeikette vom Balkon aus beobachtet hatte, sagte bereits am ersten Prozesstag aus, Tim H. sei nicht die Person, die in das Megafon gebrüllt habe. Die vier geladene Polizisten konnten keine Angaben machen, ob H. selbst gewalttätig geworden war.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Videomittschnitt, der den Angriff auf die Polizeikette zeigt. Zu sehen ist ein Mann mit Megafon. Ob es sich um Tim H. handelt, ist nicht eindeutig zu erkennen. Der Staatsanwaltschaft und auch dem Richter reichte aus, dass die Größenverhältnisse stimmen. Der Mann auf dem Video überragt die Menge. Tim H. misst mehr als zwei Meter. In der damaligen Urteilsbegründung steht, H. hätte Durchsagen gemacht, wie "Durchbrechen" oder "Nicht abdrängen lassen". Auf dem Video selbst ist aber zu hören: "Kommt nach vorne!" - wirklich ein Aufruf zur Gewalt?
Das Urteil des Amtsgerichts sorgte nicht nur unter Aktivisten für Aufruhr. Spitzenpolitiker der Grünen, Linken und SPD waren empört über die Dresdner Justizverhältnisse. Dabei war der Prozess gegen Tim H. nur der Auftakt einer Reihe von Verfahren gegen Aktivisten aber auch Politiker, die an Protesten in den Jahren 2010 und 2011 beteiligt gewesen waren. Jahrelang ging die Staatsanwaltschaft in einem absurden Prozess gegen den Pfarrer Lothar König vor, der über eine Lautsprecheranlage zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben soll. Wegen fehlender Beweise wurde das Verfahren dann doch überraschend ausgesetzt.